BAföG-Förderung
Informationen zu einer möglichen BAföG-Förderung im Praxissemester erhältst du online unter:
www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-bei-praktikum.html
Folgendes ist zu beachten, wenn du dein Praxissemester länger absolvieren, als durch die Hochschule für deinen Studiengang vorgeschrieben ist: Dann wird der erste Teil, der exakt die vorgeschriebene Mindestdauer enthält, als Pflichtpraktikum gewertet. Der zweite Teil wird als freiwilliges Praktikum angesehen. Für einen Monat, der komplett durch ein freiwilliges Praktikum ausgefüllt wird und in der Vorlesungszeit (in der Regel 20.09.-31.01. sowie 01.03.-10.07.) liegt, wird keine Förderung bewilligt, außer:
- dieser Monat enthält mindestens einen durch die Hochschule festgelegten vorlesungsfreien Tag (siehe www.ostfalia.de/ostfalia/semestertermine.html)
oder
- Du nimmst in einem solchen Monat zusätzlich an einer Hochschulveranstaltung teil und erhältst darüber eine Bescheinigung. Details dazu besprichst du bitte rechtzeitig im Voraus mit dem BAföG-Amt und ggf. vorab mit dem Career Service.