Studienort: Campus Wolfsburg
Fakultät: Fahrzeugtechnik
Brückensemester: dient dem Erwerb fehlender Voraussetzungen zur Aufnahme in das Auswahlverfahren für den konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik
Abschluss: kein eigener Abschluss – zusätzlicher Erwerb von 30 ECTS
Studienart: befristete Einschreibung für ein Semester
Dauer: 1 Semester Regelstudienzeit
Beginn: jeweils zum Wintersemester
Bewerbungsschluss: jährlich zum 15. Juli
Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.
Zugangsvoraussetzung für den Beginn des Brückensemesters ist ein bereits abgeschlossener ingenieurwissenschaftlicher oder vergleichbarer Diplom- oder Bachelor-Studiengang mit mindestens 180 ECTS.
Das Brückensemester dient ausschließlich dem Erwerb der Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme in das Auswahlverfahren für den konsekutiven Masterstudiengang Fahrzeugtechnik. Voraussetzung für dieses Masterstudium ist ein bereits abgeschlossener ingenieurwissenschaftlicher oder vergleichbarer Diplom- oder Bachelor-Studiengang mit mindestens 210 ECTS. Sollten Sie bisher über einen Studienabschluss mit 180 ECTS verfügen, können Sie die fehlenden Voraussetzungen (30 ECTS) im Rahmen des Brückensemesters erwerben.
Dabei ist zu beachten, dass durch das Brückensemester kein Studienabschluss angestrebt wird. Zudem besteht durch den erfolgreichen Erwerb der ECTS noch kein automatischer Anspruch auf eine Immatrikulation in den Masterstudiengang Fahrzeugtechnik.
Im Brückensemester werden mindestens 6 Module belegt, die jeweils 4 Semester-wochenstunden umfassen und durch die jeweils 5 ECTS erworben werden können. Bei der Auswahl sollten Sie beachten keine bereits in Ihrem bisherigen Studienverlauf belegten Module zu wählen. Darüber hinaus ist es sinnvoll die Inhalte der jeweiligen Lehrveranstaltungen auch auf Ihren angestrebten Werdegang abzustimmen.
Bei den möglichen belegbaren Modulen können Sie aus dem umfassenden Angebot der Module des 6. Semesters des Bachelorstudienganges Fahrzeugtechnik wählen. Die Auflistung der Module finden Sie im " Modulhandbuch BPO 2011 - Alphabetische Aufstellung".
Die endgültige und verbindliche Entscheidung über die Auswahl wird dabei in Abstimmung mit dem zuständigen Studiendekan im Rahmen einer Zielvereinbarung getroffen. Das Zielvereinbarungsformular mit einer Auflistung der wählbaren Module finden Sie als Erstinformation am Ende der Seite.
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Zielvereinbarung zum Brückensemester
Zulassungsordnung
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