Am 6. Februar 2025 traf sich das Projektteam des Forschungsprojekts „ÜberPflege“ beim Konsortialpartner DKI (Deutsches Krankenhausinstitut) in Düsseldorf. Das Projekt war im Dezember 2023 gestartet. Nach dem Kick-Off bei der Bayerischen Krankenhausgesellschaft in München fanden zehn regelmäßige Austauschtreffen im Online-Format statt. Nun kam das Team erstmals wieder in Präsenz zusammen.
Projekttreffen im Forschungsprojekt "ÜberPflege"
Gemeinsam wurde auf die erreichten Projektergebnisse des vergangenen Jahres 2024 geblickt und diese diskutiert.
Die Übergangspflege nach § 39 e SGB V wurde 2021 in der deutschen Gesetzgebung verankert. Diese beinhaltet, dass Patienten bis zu 10 Tage im Krankenhaus versorgt werden können, wenn kurzfristig keine Anschlussversorgung, wie ein geeigneter Reha-Platz oder eine Aufnahme in eine Kurzzeit- oder Langzeitpflegeeinrichtung möglich ist. Während dieser Zeit sollen die Entlassung der Patient*innen aus dem Krankenhaus sowohl administrativ als auch medizinisch-pflegerisch unterstützt werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt erfolgt die Umsetzung der Übergangspflege nach § 39 e SGB V in den Krankenhäusern noch zu geringem Anteil. Im bisherigen Projektverlauf wurde deutlich, dass diese mehrere Gründe hat. z.B. fehlende Ressourcen, mangelnde Abrechenbarkeit der Leistung gegenüber den Krankenkassen oder zusätzliche Dokumentation.
Des Weiteren wurde im bisherigen Projektverlauf deutlich, dass der Gedanke aktivierend zu pflegen bereits in den Krankenhäusern weit verbreitet ist, doch unklar ist, was genau eigentlich genau unter diesen Begriff fällt.
Im Rahmen des Projekts wurde daher eine literaturbasierte Konzeptanalyse zur sogenannten aktivierenden Pflege durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es sich um ein multidimensionales Konzept handelt. In einer pflegegeführten, individuellen Versorgungsstruktur sollen Patient: innen bedarfsgerecht versorgt, mithilfe standardisierter Assessments ganzheitlich eingeschätzt und aktiv in die Pflegeprozessplanung eingebunden werden. Der zentrale Fokus liegt auf der Erhaltung oder Wiederherstellung von Selbstständigkeit und Autonomie.
Die erfolgreiche Umsetzung in der Praxis setzt ein professionelles pflegerisches Selbstverständnis voraus. Dies erfordert eine einheitliche Fachsprache, eine individuelle Pflegeprozessplanung sowie die Nutzung von Pflegediagnosen.
Die Konzeptanalyse wurde bereits in der Zeitschrift „Gesundheitsförderung und Prävention“ veröffentlicht. Bei tiefergehendem Interesse, kann der entsprechende Artikel hier aufgerufen werden: https://doi.org/10.1007/s11553-024-01180-6
Um ferner ein vertieftes Verständnis zum aktuellen Stand der Übergangspflege § 39 e SGB V zu erhalten wurden im Projekt gleich drei Fragebögen entwickelt, um die existierenden vielfältigen Perspektiven zu erheben:
Die Ergebnisse der Fragebogenerhebungen werden anschließend aus verschiedenen Perspektiven im Projektteam analysiert und als Grundalge genutzt um zielführende Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung der Übergangspflege zu entwickeln.
Wir freuen uns daher über viele ausgefüllte Fragebögen und darauf bald ausführlicher über die Ergebnisse der Fragebogenerhebungen berichten zu können.
Bei Fragen zum jetzigen Stand des Projekts stehen wir gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Kontakt:
ÜberPflege-Projektteam: ueberpflege-g@ostfalia.de
Bild und Text: S. Krebs, Ostfalia Fakultät Gesundheitswesen