Praxis von Anfang an
Das Studienkonzept sieht für jedes Semester eine studienbegleitende Praxisphase
vor. Jede Praxisphase knüpft inhaltlich an die modularen Schwerpunkte und Bildungsbereiche des
jeweiligen Semesters an und ist integraler Bestandteil des Studiums. Unser Ziel: eine enge
Verzahnung von Theorie und Praxis. Studierende mit einer abgeschlossenen Ausbildung als
Sozialpädagogische*n Assisten*in starten im dritten Semester mit dem studienbegleitenden Praktikum.
Erzieher*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Heilpädagog*innen leisten nur im fünften Semester
das Blockpraktikum ab.
Die
Praxisanleitung übernehmen Kindheitspädagog*innen, Sozialpädagog*innen oder
Erzieher*innen mit mehrjähriger Berufserfahrung im Arbeitsfeld. Gemäß § 20 Absatz 3 SozHeilKindVO
sind die Praktika der Praxisphasenmodule in höchstens zwei Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe, die Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren bilden und erziehen (geeignete
Einrichtungen), abzuleisten. In besonderen Fällen können die Praktika mit Genehmigung der
Hochschule in einer dritten geeigneten Einrichtung abgeleistet werden.
Wie gestaltet sich die praktische Studienzeit?
Vom 1. bis zum 4. Semester ist jeweils ein Praktikum im Umfang von 150 Stunden abzuleisten.
Die Studierenden sind in der Vorlesungszeit an einem festen Wochentag in der Praxiseinrichtung.
Außerhalb dieser Zeit vereinbaren Praxisstelle und Studierende die Einsatztage miteinander. Im 5.
Semester ist ein Praktikum im Umfang von 480 Stunden als Blockpraktikum vorgesehen. Im 6. und 7.
Semester ist ein Praktikum mit je 150 Stunden zu absolvieren. Die Ausbildungsinhalte und -ziele
sind in einem
Ausbildungsplan festgeschrieben. Bitte lies vorab unsere
Ordnung
zur Durchführung der praktischen Studienzeit.
Benötige ich einen Praktikumsvertrag?
Für das primärqualifizierende Studienformat ist
spätestens bis vier Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des 1.Semesters ein
Praktikumsvertrag mit einer Einrichtung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für
Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren nachzuweisen (§ 20 Absatz 3 Nds. SozHeilKindVO). Ausgenommen
sind Sozialpädagogische Assistent*innen.
Es ist das
Vertragsmuster
mit Ausbildungsplan der Hochschule zu verwenden. Nachdem du und deine Praxisstelle den Vertrag
in dreifacher Ausfertigung unterschrieben habt, sind die Vertragsunterlagen zur Prüfung und
Kenntnisnahme an uns zu senden:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Fakultät Gesundheitswesen/ KPG Frau Schink
Robert-Koch-Platz 8a
38440 Wolfsburg
Anschließend erhälst du in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen zwei Vertragsexemplare
unterschrieben von der Praxisphasenbeauftragten per Post zurück.
Wie finde ich eine Praxisstelle?
Die Wahl der Praxisstelle ist dir freigestellt. Es empfiehlt sich, frühzeitig
Kontakt mit potenziellen Praxisstellen aufzunehmen und einen Praktikumsplatz vormerken zu lassen.
Mögliche Arbeitsfelder sind Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Ganztagsbereich von
Grundschulen, Schulsozialarbeit, Schulkindergarten, Frühe Hilfen oder Frühförderung.
Zur Recherche möglicher Praxisstellen können nachfolgende Quellen genutzt werden. Wir weisen
darauf hin, dass die Auflistung lediglich als Anregung dient und nicht abschließend ist.
überregional:
Kindertageseinrichtungen
in Deutschland
Grundschulen
in Deutschland
Wohlfahrtsverbände in
Deutschland
regional:
Online-Portal WOLLES Welt der Stadt Wolfsburg
Dachverband der
Elterninitiativen Braunschweigs e.V. (DEB)
Fragen zur Praxisphase?
Schaue dir unser
FAQ-Video
an oder kontaktiere unsere Fachstudienberatung.
Wie werde ich Praxisstelle?
Eine kooperative Zusammenarbeit zwischen den Praxiseinrichtungen sowie der Hochschule ist
für die zukünftigen Kindheitspädagogen und Kindheitspädagoginnen von besonderer
Bedeutung. Unser Studiengangskonzept sieht eine enge Verzahnung des Lernortes Praxis und
Hochschule vor. Regelmäßig laden wir alle Einrichtungsleitungen und verantwortlichen
Praxisanleitenden der Studierenden zu einem gemeinsamen Kooperationsforum ein und stehen während
der praktischen Studienphasen allen Beteiligten beratend zur Seite. Wenn Sie Interesse daran haben,
unseren Studierenden die Berufspraxis in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
näherzubringen, dann wenden Sie sich gern für nähere Informationen an Sina Schink (Telefon: +49
(0)5361 / 8922 23530 | Mail: kindheitspaedagogik-g[at]ostfalia.de).