Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

 

Unter "guter wissenschaftlicher Praxis" versteht man die Einhaltung anerkannter Regeln beim wissenschaftlichen Arbeiten und den Respekt vor den Arbeiten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wissenschaftlichens Fehlverhalten kommt insbesondere in den folgenden Tatbeständen zum Ausdruck:

 

  • willkürliche Einflussnahme auf Messungen und Beobachtungen
    • das Erfinden oder Manipulieren von Messungen und Beobachtungen,
    • die willkürliche Auswahl oder das willkürliche Verwerfen von Messergebnissen,
    • die willkürliche, einseitige Interpretation von Messungen und Beobachtungen,
    • das Ignorieren alternativer Interpretationsmöglichkeiten;
  • mangelnder Respekt vor Arbeiten und geistigem Eigentum Anderer
    • die Ausgabe fremder Erkenntisse als eigene (Plagiat),
    • die Missachtung von Mitautorinnen- und Mitautorenschaften und Mitwirkungen an Veröffentlichungen,
    • die Nennung von Mitautorinnen und Mitautoren ohne deren Zustimmung,
    • die unbefugte Veröffentlichung der Arbeiten anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler;
  • Sabotage wissenschaftlicher Arbeit
    • das Vernichten relevanter Messergebnisse und Rahmenbedingungen,
    • das Unbrauchbarmachen oder Manipulieren von Messeinrichtungen,
    • das Diskreditieren oder Zurückhalten von Ergebnissen anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

 

Verschiedene Skandale der Vergangenheit haben gezeigt, dass überall dort, wo wissenschaftlich gearbeitet wird, auch mit wissenschaftlichem Fehlverhalten gerechnet werden muss. Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel hat deshalb eine Richtlinie erlassen, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf gute wissenschaftliche Praxis verpflichtet.

Im Falle des Verdachts von wissenschaftlichem Fehlverhalten können sich Angehörige der Hochschule vertrauensvoll an die/den vom Senat bestellte/n Ombudsfrau/-mann wenden. Diese/r prüft die Sachlage und leitet bei Bedarf ein Verfahren ein, für das die Forschungskommission zuständig ist.

In der konstituierenden Senatssitzung am 19.01.2023 wurden gewählt: