Der Hochschulrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen mindestens drei Frauen sein sollen.
Mitglieder sind:
1. fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen vornehmlich aus Wirtschaft,
Wissenschaft oder Kultur, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen und im Einvernehmen mit
dem Senat der Hochschule vom Fachministerium bestellt werden,
2. ein Mitglied der Hochschule, das vom Senat der Hochschule gewählt wird, und
3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachministeriums.
An den Sitzungen des Hochschulrats nehmen die Präsidiumsmitglieder, die
Gleichstellungsbeauftragte, eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Studierendenschaft und ein Mitglied der Personalvertretung mit beratender Stimme teil. Die
Geschäftsführung des Hochschulrats liegt bei der persönlichen Referentin/dem persönlichen
Referenten der Präsidentin/des Präsidenten.
Zu den Aufgaben des Hochschulrates gehört u.a. die Beratung von Präsidium und Senat, die Stellungnahme zu Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen sowie zu Gründungen oder Beteiligungen an Unternehmen. Weiterhin wirkt der Hochschulrat beim Abschluss von Zielvereinbarungen sowie bei der Wahl von Präsidiumsmitgliedern mit.