Der Hochschulrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen mindestens drei Frauen sein sollen.

Mitglieder sind:

1. fünf mit dem Hochschulwesen vertraute Personen vornehmlich aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur, die nicht Mitglieder der Hochschule sein dürfen und im Einvernehmen mit dem Senat der Hochschule vom Fachministerium bestellt werden,
2. ein Mitglied der Hochschule, das vom Senat der Hochschule gewählt wird, und 
3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Fachministeriums.


An den Sitzungen des Hochschulrats nehmen  die Präsidiumsmitglieder, die Gleichstellungsbeauftragte, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft und ein Mitglied der Personalvertretung mit beratender Stimme teil. Die Geschäftsführung des Hochschulrats liegt bei der persönlichen Referentin/dem persönlichen Referenten der Präsidentin/des Präsidenten.

 
Zu den Aufgaben des Hochschulrates gehört u.a. die Beratung von Präsidium und Senat, die Stellungnahme zu Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen sowie zu Gründungen oder Beteiligungen an Unternehmen. Weiterhin wirkt der Hochschulrat beim Abschluss von Zielvereinbarungen sowie bei der Wahl von Präsidiumsmitgliedern mit.
 
Die Geschäftsordnung des Hochschulrats finden Sie hier.