Kapazitätsrechnung
Was ist die Kapazitätsrechnung?
Stellen Sie sich die Kapazitätsrechnung als ein Verfahren vor, mit dem wir an unserer Hochschule ermitteln, wie viele Studienplätze wir in jedem Studiengang anbieten können. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl der Studierenden und unseren verfügbaren Ressourcen zu finden. Wir berücksichtigen Faktoren wie die Anzahl der Lehrkräfte und Lehraufträge, die vom MWK zugewiesenen Curricularnormwerte (CNW*), Schwundquoten sowie Lehrentlastungen, um eine effiziente Ressourcennutzung und eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Die Kapazitätsrechnung dient zudem als Entscheidungsgrundlage für die strategische Entwicklung der Hochschule, indem sie hilft, Studiengänge bedarfsgerecht auszurichten und hochschulpolitische Vorgaben umzusetzen.
Wie läuft die Kapazitätsrechnung bei uns ab?
Jedes Jahr beginnen wir frühzeitig mit der Planung der Aufnahmekapazität für das kommende Studienjahr (Winter- und Sommersemester). Dieser Prozess startet bereits mehrere Monate im Voraus, um genügend Zeit für Abstimmungen und eventuelle Anpassungen zu haben. Wir verwenden ein spezielles Excel-Tool, das uns bei der Durchführung dieser Berechnungen unterstützt. Dieses Tool ermöglicht es uns, vereinfachte Kapazitätsrechnungen durchzuführen und Modellkapazitätsrechnungen für neue Studiengänge zu erstellen. Die Berechnungen basieren auf den Vorgaben der Kapazitätsverordnung (KapVO) und berücksichtigen den Curricularnormwert (CNW).
Zeitlicher Ablauf der Kapazitätsrechnung
Im November/Dezember eines Jahres senden wir Ihnen einen ersten Vorschlag für die neue Kapazitätsrechnung zu. Dieser enthält alle bis dahin bekannten Informationen.
Im Januar und Februar arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen an der finalen Kapazitätsrechnung und berücksichtigen neue Entwicklungen oder Anpassungen.
Im März wird die Kapazitätsrechnung beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) eingereicht und genehmigt.
Sonderregeln, die zu berücksichtigen sind:
- Modellkapazitätsrechnung für neue Studiengänge: Wenn Sie an Ihrer Fakultät einen neuen Studiengang einführen, müssen Sie eine Modellkapazitätsrechnung erstellen und vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) genehmigen lassen.
- Bachelorstudienplätze: Die Anzahl der mit dem MWK vereinbarten Bachelorstudienplätze ist festgelegt und darf nicht verändert werden. Selbst wenn Ihre Fakultät mehr Lehrentlastungen geltend machen kann, bleibt die Anzahl der Studienplätze gleich. Die reduzierte Kapazität wird durch fiktive Lehraufträge ausgeglichen.
- Forschungslehrentlastungen: Diese können an unserer Hochschule nur zur Hälfte in der Kapazitätsrechnung angerechnet werden.
- Lehrentlastungen für besondere Aufgaben und Aufgaben herausragender Bedeutung: Lehrentlastungen für besondere Aufgaben und Lehrentlastungen für herausragender Bedeutung können kapazitätswirksam angesetzt werden. Ihre Fakultät hat die Wahl, ob die Lehrlehrentlastungen über die Lehrentlastung in der Kapazitätsrechnung erfolgen oder die Lehrentlastungen finanziell mit zusätzlichen Lehrauftragsmitteln kompensiert werden. Beides reduziert die Kapazität.
Hochschulpolitische Entwicklungen:
- Niedersachsen hat in den letzten Jahren durch den Hochschulpakt und den Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZSL) erhebliche Mittel in den Ausbau der Studienkapazitäten investiert. Ziel ist es, der steigenden Nachfrage nach Studienplätzen gerecht zu werden und die Lehrkapazitäten durch zusätzliche Professuren zu erhöhen.
- Ein zentrales Ziel der niedersächsischen Hochschulpolitik ist der Erhalt der Studienanfängerkapazitäten auf einem hohen Niveau.
- Ein Teil der Landesmittel fließt in Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre. Lehrpersonal, das aus diesen Mitteln finanziert wird, dient jedoch der Qualitätssteigerung und nicht der Erhöhung der Kapazität.
Rechtliche Grundlagen:
- Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) bildet die rechtliche Grundlage für die Kapazitätsermittlung und Studienplatzvergabe.
- Die Kapazitätsverordnung (KapVO) konkretisiert die Vorgaben des NHG und legt detaillierte Verfahren zur Berechnung der Aufnahmekapazität fest.
- Die Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LVVO) und die Ostfalia Richtlinie zur einheitlichen Anwendung der Lehrverpflichtungsverordnung konkretisiert die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Lehrpersonen in besonderen Funktionen
Wir hoffen, diese Erläuterung hilft Ihnen, die Kapazitätsrechnung besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Die amtlichen Kapazitätsrechnungen sind im BI zu finden.
* Der CNW gibt an, wie viel Lehraufwand für die ordnungsgemäße Ausbildung eines Studierenden in einem bestimmten Studiengang erforderlich ist.