Berufsbegleitend oder Erstausbildung, Vollzeit oder Teilzeit - mit unseren Online-Studiengängen ist vieles möglich.
Noch dazu flexibel - wenn sich während der Studienzeit die Lebensumstände ändern, dann lässt sich das Studium anpassen. Wie das geht? Ganz einfach!
Die Lehr- und Lernmaterialien stehen zeit- und ortsungebunden über unsere Lernplattform rund um die Uhr online zur Verfügung - die Studierenden entscheiden selbst, wann und wo sie sich mit den Inhalten beschäftigen.
Studiengangsspezifische Informationen sind unter dem Menüpunkt Studiengänge zu finden.
Berufsbegleitend studieren
Natürlich ist das Studium für Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung zur Erlangung eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses möglich. Unsere Studierenden in den Onlinestudiengängen sind jedoch fast ausnahmslos berufstätig. Aber nicht alle haben im Studium die Unterstützung des Arbeitgebers oder können sogar einen Teil der Arbeitszeit für das Studium nutzen. Unser Studienangebot ist darauf ausgerichtet. Die Webkonferenzen finden in den Abendstunden und die Präsenztermine am Wochenende statt (Freitagnachmittag, Samstag), wenn von den meisten berufstätigen Studierenden Zeit fürs Studium aufgebracht werden kann.
Vollzeit oder Teilzeit
Studierende im Online-Studium können grundsätzlich selbst bestimmen, an wievielen und an welchen Modulen in einem Semester sie teilnehmen möchten. Wer von vornherein weiß, dass nicht mehr als je drei Module für mindestens zwei aufeinanderfolgende Semester in Frage kommen, weil ein Vollzeitstudium neben einem Vollzeitjob kaum realistisch ist, kann in ein Teilzeitstudium übergehen. Nach einem Jahr ist man automatisch wieder im Vollzeitmodus - oder stellt einen neuen Antrag auf ein Teilzeitstudium für ein weiteres Jahr.
Gasthörerschaft
Allgemeine Informationen zur Gasthörerschaft finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Immatrikulationsbüros.
Abweichend dazu ist für die Online-Studiengänge folgendes zu beachten:
- Wenn Sie einen Gasthörerantrag im Immatrikulationsbüro stellen, reichen Sie bitte eine Kopie im VFH-Service-Büro (gern eingescannt als PDF per E-Mail) ein.
- Für das Sommersemester 2025 können nach dem 07.03.2025 im VFH-Service-Büro eingehende Gasthöreranträge grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
- Es können maximal 2 Module (je 4 SWS) pro Semester belegt werden.
- Neben den Gasthörergebühren fallen die üblichen Medienbezugsentgelte von 95 EUR pro Modul an.