Hilfe / Ablauf des Studiums

Ein Studium gliedert sich in sieben unterschiedliche Schritte:

Informatik Ablauf des Studiums

Unten können Sie das Thema auswählen, das Sie interessiert.

Bewerbung / Immatrikulation / Rückmeldung

Wenn Sie generelles Interesse an einem Studium im Bereich der Informatik haben, sollten Sie sich zunächst einmal auf den Seiten für Studieninteressierte informieren. Auf diesen Seiten geht es um konkrete Bewerbungsfragen und hilfreiche Vorkenntnisse.

 

Info-Material, Bewerbung für einen Studiengang, Immatrikulation

Bei allgemeinen Fragen zum Studium wenden Sie sich bitte an die zentrale Studienberatung. Auf den entsprechenden Seiten finden sich auch hilfreiche Studieninformationsfilme.

Antworten zu organisatorische Fragen zur Bewerbung/Immatrikulation bzw. zu Zulassungsbedingungen finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsbüros.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Immatrikulationsordnung (zu finden unter Buchstabe I).

Rückmeldung zum Folgesemester

Gültigkeit der VRB-Semesterkarte: https://www.vrb-online.de/service/fragen-und-antworten.html  (bis ganz nach unten scrollen)

Wohnen

 

Studienstart / Erstsemester

Vorgezogener Bewerbungsstart: erste Zulassungen sind bereits ab dem 15. November (SoSe) und ab dem 15. Mai (WiSe) möglich.

Bewerbungsschluss: 15. Januar (SoSe) bzw. 15. Juli (WiSe)

Rund um den Campus

Das Leben der Studierenden besteht nicht nur aus Vorlesungen, Laboren und Übungen. Infos zum "Drumherum" gibt es hier:

  • Hochschulsport: Sportliche Aktivitäten zum Ausgleich gibt es im umfassenden Angebot zum Hochschulsport . Zu allen Angeboten des Ostfalia-Sports müssen Sie sich kostenlos anmelden, um während der Aktivitäten unfallversichert zu sein.
  • Unter Movieclub finden Sie Informationen zum wöchentlichen Ostfalia-Filmclub (coronabedingt zur Zeit keine Filmvorführungen).
  • Der Veranstaltungskalender informiert über zahlreiche fakultätsübergreifende Veranstaltungen der Ostfalia.

Studienfinanzierung

BAFöG, Stipendien und Förderkredite

Studium

Selbstorganisation

Nahverkehr, Mobilität

Wahlpflichtfächer

Jedes Semester werden zahlreiche Wahlpflichtfächer (WPF) und überfachliche Wahlpflichtfächer (UWPF) angeboten. Mit diesen können die Studierenden neben den Pflichtveranstaltungen zusätzliche Qualifikationen erwerben und sich im Rahmen des Angebotes Ihre eigenen Interessen vertiefen.

Welche WPF-Angebote gibt es?

  • Das Angebot an zusätzlich angebotenen WPF der Informatik gibt es im Stundenplan ( SKED ) auf einer Seite. Die mit WPF markierten Namen (nicht WF!) sind Wahlpflichtfächer, die mit UWPF markierten Namen sind überfachliche Wahlpflichtfächer.
    Eine Liste der aktuell angebotenen Wahlplichtfächer finden Sie hier.
  • Auch eine Vorlesung aus einer anderen Vertiefungsrichtung, einem anderen Studiengang oder die intensive Mitarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft können als WPF angerechnet werden. Genaueres regelt die Prüfungsordnung .
  • Es gibt das vielfältige Fremdsprachen-Angebot des Sprachenzentrums .
  • Darüber hinaus gibt es noch das große Angebot des Career Service ( CS).
  • Das Entrepreneurship Hub bietet regelmäßig Spring bzw. Summer School zum Thema Unternehmensgründungen an.
  • Zusätzlich bietet die Fakultät Informatik im Frühjahr die International Summer University an sowie die International Week , die jährlich im Herbst stattfindet. Dort halten internationale Lehrende im Blockunterricht verschiedene Vorlesungen auf Englisch. Als Abschluss gibt es eine Prüfung, die bei Bestehen in der Regel als Wahlpflichtfach angerechnet werden kann.

Schlüsselqualifikationen

Auf der Seite des Career Service finden Sie eine Auflistung aller Veranstaltungen, die im laufenden Semester für die Studierenden der Fakultät Informatik angeboten werden. Weitere Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen erhalten Sie durch einen Klick auf den Veranstaltungstitel. Wenn für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung eine vorherige verbindliche Anmeldung erforderlich ist, finden Sie darüber hinaus den Link zum entsprechenden elektronischen Anmeldeformular.

Projekte

In unserer Fakultät gibt es sowohl

Internationales

Rückmeldung

 

Prüfungsorganisation

Zu den Prüfungen müssen Sie sich explizit in der ePV anmelden.

Die Prüfungstermine und Anmeldefristen finden Sie unter Semestertermine.

Alle Anträge und Formulare im Rahmen von Prüfungsangelegenheiten befinden sich im Downloadbereich. Dies betrifft die Wahl der Studienrichtung, Anerkennung von Prüfungsleistungen, Ummeldungen in eine neue Prüfungsordnung sowie Anträge für das Praxisprojekt und die Abschlussarbeit.

Sollten Sie nicht teilnehmen können, ist eine Abmeldung notwendig. Auch hierfür gibt es entsprechen Fristen, die Sie ebenfalls bei den Semesterterminen finden.

Bei Problemen mit der elektronischen Prüfungsverwaltung (ePV) können Sie das Studierenden-Service-Büro (SSB) kontaktieren.

Sollten Sie eine Prüfung im Krankheitsfall nicht ablegen können, ist eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Downloadbereich erforderlich.

Wenn Sie eine Frage zu Prüfungsangelegenheiten haben

Bitte prüfen Sie zuerst, an welcher Stelle Sie die benötigten Informationen finden:

Fragen zum PA Informatik | Teil 1

1. Alle Infos auf der Webseite Prüfungen überprüfen.

2. Leitfaden lesen (alle Präsenzstudiengänge inkl. Digital Technologies).

3. Prüfungsordnung (=PO) des eigenen Studiengangs lesen.

 

Fragen zum PA Informatik | Teil 2

4a. Bei Fragen zu Curriculumsstruktur/-inhalten an den Studiendekan wenden.

4b. Bei Fragen/Schwierigkeiten mit der ePV (Credits / techn. Probleme mit Prüfungsanmeldung/-abmeldung) an das SSB wenden.

4c. Bei Fragen der Gasthörerschaft/Urlaubssemester an das Immatrikulationsbüro wenden.

4d. Bei Fragen zu Prüfungen und deren Voraussetzungen/Randbedinungen sowie Anerkennung/Semestereinstufung in die PAV-Sprechstunde kommen (Kontaktaufnahme per Telefon bzw. Email (mit Angabe Ihrer Telefon-Nr.)).

Praxisprojekt

Ablauf

Jeder Studierende im Studiengang Informatik (B. Sc.) und Wirtschaftsinformatik (B. Sc.) absolviert im 6. Semester ein Praxisprojekt. Tipps zum Ablauf stehen im Leitfaden (Leitfaden für die Präsenzstudiengänge Informatik)

 

Die Anmeldung des Praxisprojekts erfolgt mit dem entsprechenden Formular aus dem Downloadbereich direkt bei Dozentin/Dozent.


Da es sich lt. Prüfungsordnung um ein Pflichtpraktikum handelt, unterliegt es nicht dem Mindestlohn:
Auswirkung des Mindestlohns auf im Studium vorgeschriebene Praxiszeiten  (Praxissemester, Praxisphase, Praxisprojekt, Praktikum)
Bescheinigungen über ein Pflichtpraktikum (Entbindung vom Mindestlohn) stellen das SSB oder der Career Service aus.

 

Stellensuche für das Praxisprojekt

Der Career Service bietet für alle Studierenden eine Unterstützung bei der Stellensuche für Praxissemester und Bachelorarbeit an:
Unter TreffpunktKarriere finden Sie das Online-Jobportal. Dort können Sie nach Registrierung Stellenangebote selbst einsehen sowie Ihr Bewerberprofil veröffentlichen, Firmenprofile einsehen und potentielle Arbeitgeber anschreiben. Für einen Bewerbungsmappencheck können Sie das Career Center zu den Sprechzeiten direkt am Campus Wolfenbüttel erreichen.
Ausserdem bietet der Career Service Zugriff auf verschiedene Stellenbörsen. Angebote für Praktika und Abschlussarbeiten finden Sie auch in StudIP - Veranstaltung Schwarzes Brett Informatik - Dateien.

Musterverträge für die Erstellung der Abschlussarbeit bei einem Unternehmen im Rahmen des Praxisprojektes finden Sie hier:   

Auf den Seiten des International Office erhalten Sie spezielle Informationen zu einem Praxissemester im Ausland (Outgoing).

Vorlagen für Präsentationen finden Sie im Portal zu erreichen über:

Formatvorlagen für die Erstellung von Abschlussarbeiten

 

Abschlussarbeit

Die Bachelor-/Masterarbeit bildet zusammen mit einer mündlichen Prüfung (Kolloquium) den Abschluss des Studiums zum Bachelor bzw. Master.

In den Präsenzstudiengängen dauert die Bachelorarbeit ab der Anmeldung 11 Wochen, die Masterarbeit 26 (PO2018: 24) Wochen. Vorher sucht sich die bzw. der Studierende ein Thema und zwei BetreuerInnen seiner Wahl aus, mit denen er die genauen Details zum Thema abstimmt.

In einem Bachelor-Studiengang muss mindestens einer der Betreuer*innen eine Professur in der Fakultät Informatik haben, der/die andere kann z.B. aus einem externen Unternehmen kommen. Es bietet sich an die Abschlussarbeit mit dem Praxisprojekt zu verknüpfen.

In einem Master-Studiengang müssen beide Prüfer*innen eine Professur in der Fakultät Informatik haben. Details regelt die Prüfungsordnung. Tipps zum Ablauf stehen im Leitfaden.

Hier noch weitere Links:

  • Leitfaden für die Präsenzstudiengänge Informatik

  • Im Downloadbereich finden Sie alle Anträge und Formulare zur Anmeldung der Abschlussarbeit.

  • Eintragung der Abschlussarbeit in der Datenbank des FIPS.
  • Eintragung des Kolloquiumstermins in der Datenbank des FIPS.
  • ACHTUNG: FIPS können Sie nur über das Hochschulnetz oder online über VPN aufrufen.

 

Praktika, Bewerbungen, Stellenangebote für AbsolventInnen

Zeugnis / Exmatrikulation

Grundsätzlich verantwortlich für die Exmatrikulation ist das Studierenden-Service-Büro: SSB

Für das Beenden des Studiums sind drei mögliche Situation zu unterscheiden:

1. Erfolgreicher Abschluss des Studiums (Exmatrikulation mit Abschluss):

1. Nach erfolgreich absolviertem Kolloquium schreiben Sie bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer eine E-Mail an die folgenden E-Mail-Adressen mit der Bitte um Entlastung:
a. information-wf@ostfalia.de (Bibliothek: Prüfung, dass keine Ausleihen mehr offen sind)
b. sekretariat-i@ostfalia.de (Dekanatssekretariat: Prüfung, dass keine Schlüssel der Sportspinde (im Keller am Exer 2) bzw. für einen der vom Dekanat verwalteten Räume (mehr) ausgeliehen sind.

2. Die beiden Bereiche melden die Antwort direkt an das SSB (jeweils mit cc an den/die Absolvent*in).

Die Entlastung ist Voraussetzung für die Zeugnisausgabe durch das SSB.

Die Bearbeitungsdauer für die Zeugniserstellung beträgt 4-8 Wochen. Ein Vorabzeugnis kann beim SSB nach dem Kolloquium angefordert werden.

2. Exmatrikulation ohne Abschluss (z.B. bei Wechsel der Hochschule):

Hierfür muss ein Exmatrikulationsantrag (zu finden über die Seite des Immatrikulationsbüros) ausgefüllt und im SSB eingereicht werden.

3. Studiengangswechsel innerhalb der Ostfalia:

Hierfür benötigen Sie das Formular Exmatrikulationsantrag bei Ostfalia-internem Studiengangswechsel (zu finden über die Seite des Immatrikulationsbüros) und reichen es im Immatrikulationsbüro ein.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Immatrikulationsordnung (zu finden unter Buchstabe I).  

Alumni

Absolvent*innenfeier

Jeweils Ende Februar/Anfang März findet eine Absolvent*innen- / Alumni*ae-Feier statt, zu der alle Absolvent*innen der letzten 12 Monate  sowie alle Alumni*ae (= Ehemalige) eingeladen werden.
Dort erfolgt eine feierliche Zeugnisübergabe zu der wir Sie und Ihre Angehörigen und Bekannte herzlich einladen. Um Sie postalisch oder per E-Mail erreichen zu können, senden Sie bitte das Download Formular zur Aufnahme in die Alumni*ae-Datenbank an alumni@ostfalia.de.

Leitfaden für die Präsenzstudiengänge Informatik

Speisepläne

Zum Mittagessen gibt es zahlreiche Möglickeiten, sich zu stärken:

Solferino

Das Solferino vom DRK ist nach ca. 300 Metern auf der linken Seite des Exers zu finden. Es hat von 8:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Dort gibt es von 11:30 bis 14:30 Uhr einen täglich wechselnden Mittagstisch. Dabei gibt es die Auswahl aus zwei Gerichten, vegetarisch und normal. Zudem bekommt man hier noch einen üppigen Salat dazu.

Nr. 7

NEU: Nr. 7

Am Exer 7, im selben Gebäude wie der "Limes Hörssaal", befindet sich der zweite Standort des Solferino. Geöffnet von 8:00 - 14:30 Uhr.

Mensa Wolfenbüttel im Hauptgebäude

Natürlich gibt es eine "richtige" Mensa in Wolfenbüttel in der Hauptstelle der Ostfalia, rund 1 km vom Exer entfernt. Hier hat man täglich von 11:15 - 14:00 Uhr eine große Auswahl, bei der man seinen Hunger etwas günstiger stillen kann. In der vorlesungsfreien Zeit hat diese Mensa des Studentenwerks Braunschweig verkürzt in der Zeit von 12:00 - 13:15 Uhr geöffnet.

Caféteria Wolfenbüttel im Hauptgebäude

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 11:15 bis 14:00 Uhr

Mensen in Wolfsburg und Co.

Hilfe und Beratung

Viele Dinge können wir in der Fakultät Informatik selbst regeln, für andere gibt es externe Ansprechpartner/-innen ausserhalb der Fakultät. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Ansprechpartner/-innen passend zum Thema aufgelistet.

Probleme mit der ePV, Ausstellen von Bescheinigungen

Studierenden-Service-Büro (Ausstellen von Bescheinigungen etc.): SSB; bitte auch in den Leitfaden schauen.

Anleitungen und Zusatzangebote

Praktika, Bewerbungen, Stellenangebote

Studieren mit Kind

Viele Themen - eine Anlaufstelle

Interessensvertretungen, z.B. FARA-I, AStA

Hochschulwörterbuch

Im Hochschulwörterbuch finden Sie kurze Erläuterungen zu wesentlichen Begriffen im Hochschulwesen.

Akkreditierung

Die Akkreditierung ist eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme, bei der eine unabhängige Akkreditierungsagentur einzelne Studiengänge (oder auch Hochschulen) auf die Einhaltung von Mindeststandards überprüft. Bei akkreditierten Studiengängen werden bestimmte Leistungskriterien garantiert. Sie sind eine verlässliche inhaltliche Orientierungshilfe für Studierende und Arbeitgeber.

Die Verlängerung der Akkreditierung wird selbstverständlich turnusmäßig durchgeführt.

Diese Seite listet die Akkreditierungen unserer aktuellen Studiengänge auf.

Alumni

Das Wort Alumni kommt aus dem lateinischen (alumnus) und heißt in seiner ursprünglichen Bedeutung etwa „Zögling“. Im engeren Sinne werden heute darunter die Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule (oder ähnlichen Einrichtung) verstanden. In den letzten Jahren haben sich an vielen Hochschulen ehemalige Angehörige zu Alumni-Vereinigungen zusammengeschlossen. Diese Netzwerke dienen dazu soziale Kontakte zu pflegen, Neuigkeiten aus der Hochschule zu erfahren sowie den beruflichen Erfahrungsaustausch zu fördern. Auch an der Ostfalia gibt es verschiedene Alumni-Netzwerke.

AStA

Aula

Halle, größter Hörsaal einer Hochschule/Universität

Auslandssemester

Die Ostfalia unterstützt Studierende dabei, einen Teil des Studiums an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren. Die Anerkennung von Studienleistungen wird dabei über das Leistungspunktesystem der europäischen Hochschulen (ETCS) geregelt. Mit der Novellierung des BAföG ist seit 2008 auch ein Studium innerhalb der EU oder in der Schweiz voll förderungsfähig.

Bachelor of Science (B. Sc.)

Der Bachelor ist der Abschluss in mathematischen, naturwissenschaftlichen sowie teilweise in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.

BAföG

Sofern Eltern kein besonders hohes Einkommen haben, wird ein Studium nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert. Etwa 25 % der Studierenden erhalten zurzeit eine Förderung nach dem BAföG.
Die meisten davon bestreiten ihren Lebensunterhalt mit einer Kombination aus BAföG und Unterhalt.
BAföG und Unterhalt sind insofern aufeinander abgestimmt, als beim BAföG das Einkommen der Eltern Berücksichtigung findet und im Unterhaltsrecht die BAföG-Leistung den Bedarf des Studierenden senkt, also zu einem geringeren Unterhaltsanspruch gegen die Eltern führt.

Weitere Informationen (sowie Online-Antrag) finden Sie unter den folgenden Links:

BAföG - Studentenwerk Ostniedersachsen

BAföG - Antrag stellen/verlängern

Bescheinigungen zu erhalten Sie im Studierenden-Service-Büro (SSB).

Bologna-Prozess

Ausgangspunkt für die Vereinheitlichung des Hochschulwesens in Europa war eine 1999 von 30 europäischen Staaten in Bologna unterzeichnete Erklärung der Bildungsministerinnen und -minister. Im Zentrum dieser Vereinbarung stand die Einführung eines zweistufigen Abschlusssystems (Bachelor/Master) und die Bildung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums. Die Einführung vergleichbarer und kompatibler Studiengänge (und Abschlüsse) soll auch die räumliche, kulturelle und ausbildungsübergreifende Mobilität fördern. Die Anerkennung von Studienleistungen wird über ein Leistungspunktesystem (Credits, ECTS) in Europa geregelt. Die Studierenden können mit dem „Bachelor“ bereits nach 3 bis 4 Jahren einen berufsbefähigenden Abschluss erwerben.

Credit Point (CP) / Leistungspunkt

Im Rahmen der Reform des europäischen Hochschulwesens (s. Bologna-Prozess) wurde ein Leistungspunkte-System eingeführt, das Studienleistungen an verschiedenen europäischen Hochschulen transparenter und vergleichbarer macht. Im ECTS entspricht z. B. ein Credit Point (= CP) einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden / Semester.

Dekanat

Das Dekanat leitet eine Fakultät und besteht aus dem/der Dekan/in (ggf. vertreten durch die/den Prodekan/in) und dem/der Studiendekan/in.

Dekan/in

Hochschullehrer/in, der/die als gewählte/r Leiter/in einer Fakultät arbeitet. Dekaninnen und Dekane üben diese Funktion nebenamtlich aus und sind dafür von einem Teil ihrer Lehrverpflichtungen entbunden. Die Amtszeit beträgt an unserer Hochschule drei Jahre.

Dezernate

Dezernate sind nach Zuständigkeit gegliederte Organisationseinheiten der Hochschulverwaltung. Sie sind nur selten direkte Ansprechpartner der Studierenden.

Diplom

Das Diplom war in Deutschland neben dem Magister- Abschluss lange der häufigste akademische Hochschulgrad. Im Zuge des Bologna-Prozesses hat das Bachelor/Master-System das Diplom bis 2010 abgelöst.

Dualer Studiengang

(siehe Studium im Praxisverbund)

ECTS

„European Credit Transfer and Accumulation System“. Das ECTS ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei werden jedem Modul eines bestimmten Studienprogramms/-gangs eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten (Credit Points = CP) zugeordnet, die dann bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung angerechnet werden.

Fakultät

Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten, die Lehre und Forschung in verschiedenen, inhaltlich verwandten Studienfächern entwickeln und durchführen. An jeder Fakultät gibt es eine/n oder mehrere Fachstudienberaterinnen und -berater, die für Studieninteressierte und Studierende Ansprechpartner für alle Fragen zum Studium sind. An der Ostfalia gibt es 12 Fakultäten.

FaRa-I

GVV

Gesamtversammlung aller Studierenden der Hochschule (im Internet auch unter VV = Vollversammlung zu finden).

Offizielle Definition:
Die VV ist ein Organ der Studierendenschaft; sie kann Empfehlungen an andere Organe der Studierendenschaft geben. Alle immatrikulierten Studierenden haben eine Stimme sowie Rede- und Antragsrecht. Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

HRG

Hochschulrahmengesetz (HRG)

Immatrikulation

Offizielle Einschreibung bzw. Registrierung als Studentin oder Student eines bestimmten Studiengangs. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag (= Bewerbung) muss fristgerecht (siehe Bewerbungsfrist beim jeweiligen Studiengang) online bei der Hochschule (Immatrikulationsbüro) gestellt werden.

Die Immatrikulation muss in jedem Semester durch die sogenannte „ Rückmeldung “ aktualisiert werden.

I-Bescheinigung

Abkürzung für Immatrikulationsbescheinigung = Studien- bzw. Einschreibungsnachweis, den Studierende für einen Job, zur Studentenermäßigung, für die Kindergeldstelle, etc. benötigen. Diese können Sie im Ihrem Portal ausdrucken.

Immaturenprüfung

Die Immaturenprüfung ist eine in Deutschland mögliche Prüfung für Studieninteressenten ohne Hochschulzugangsberechtigung - das heißt ohne Abitur - die zur Erwerbung einer fachgebundenen Hochschulreife führen kann. Ansprechpartner hierfür ist Prof. Kreyssig.

Institut

Organisationseinheit innerhalb einer Fakultät. Die Fakultät Informatik hat 4 Institute.

Konsekutiver Masterstudiengang

Als konsekutiven Masterstudiengang bezeichnet man einen Studiengang, der auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein enger fachlicher Zusammenhang. Voraussetzung für die Studienaufnahme ist der vorherige Abschluss des Bachelor-Studiengangs (i. d. R. mit einem bestimmten Notenschnitt). Eine konsekutiver Masterstudiengang ist nach BAföG förderungsfähig, Semesterbeiträge in Niedersachsen werden in gleicher Höhe und nach den gleichen Regeln wie beim Bachelorstudium erhoben.

Master of Science (M. Sc.)

Zweiter akademischer, internationaler Studienabschluss. Der Mastergrad wird mit einem fachbezogenen Zusatz (z. B. Master of Science) verliehen. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines vorhergehenden fachlich eng verwandten Studiums (z. B. mit Abschluss Bachelor oder Diplom). Master of Arts (M.A.) ist ein zweiter Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen. Master of Business Administration (MBA) ist ein zweiter Abschluss in betriebswirtschaftlichen Studiengängen, oft mit Schwerpunkt auf die Vorbereitung auf Führungsaufgaben in Unternehmen.

Modul

Ein Modul ist die Zusammenfassung von Inhalten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Es enthält eine oder mehrere Lehrveranstaltungen mit einem gemeinsamen Lernziel und kann sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z. B. Vorlesungen, Übungen, Laboren) zusammensetzen. Ein Modul sollte in der Regel in einem bis maximal zwei Semestern absolviert werden können. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage die Leistungspunkte vergeben werden. Modulhandbuch Inhalte, Qualifikationsziele, Lehrformen und Dauer der Module werden einschließlich des Arbeitsaufwands („Workload“) und der zu vergebenden Leistungspunkte („Credits“) im Modulhandbuch (auch „Modulkatalog“) des jeweiligen Studiengangs beschrieben.

NHG

Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)

Numerus Clausus

Der Numerus Clausus ist die Zulassungsgrenze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Diese Zulassungsgrenze liegt nicht von vornherein fest, sondern bildet sich jeweils durch die Konkurrenz der Bewerberinnen und Bewerber um die vorhandenen Studienplätze im betreffenden Verfahren. Der Numerus Clausus eines zurückliegenden Semesters gibt die Note (und damit indirekt die Wartezeit) der/des jeweils zuletzt zugelassenen Bewerber/in in diesem Semester an und bietet nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Chance, in einem späteren Zulassungsverfahren mit einer bestimmten Note einen Studienplatz zu erhalten (siehe auch Zulassungsbeschränkung).

Partnerhochschule

Eine Partnerhochschule ist eine meist im Ausland gelegene Hochschule mit der eine enge Zusammenarbeit bzw. ein Kooperationsvertrag besteht. So organisieren zahlreiche Partnerhochschulen beispielsweise im Zuge des ERASMUS-Programms der EU gemeinsame Studienprogramme sowie den Austausch von Studierenden und Dozentinnen und Dozenten.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus Beiträgen für die Aufgaben des Studentenwerks (z. B. Mensa, Wohnheime, Kita), einem Beitrag für die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft (AStA, Fachschaftsrat) einem Verwaltungskostenanteil und ggf. den Kosten für das Semesterticket. Die Höhe wird jedes Semester neu festgesetzt und variiert z. B. je nachdem welche Leistungen das Studentenwerk am jeweiligen Studienort anbietet. Der Semesterbeitrag muss bei der Immatrikulation bzw. bei jeder Rückmeldung eingezahlt werden.

Die aktuellen Beiträge finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsbüros.

Senat

Der Senat der Ostfalia überwacht z.B. die Arbeit des Präsidiums und gibt z.B. Stellungnahmen zu Grundsatzangelegenheiten ab.

SS / SoSe

Sommersemester

SSB / Studierenden-Service-Büro

Studienbeiträge / Studiengebühren

Studienbeiträge gibt es in Niedersachsen seit einigen Jahren nicht mehr.

Studierende in weiterbildenden (Master-)Studiengängen zahlen individuell für den Studiengang festgelegte Gebühren, da im Bereich der Weiterbildung die Gebühren laut Gesetz für den jeweiligen Studiengang kostendeckend sein müssen. Diese Gebühren werden zusätzlich zum Semesterbeitrag gezahlt. Die Alternative dazu ist ein konsekutiver Masterstudiengang.

Studiendekan/in

Der/die Studiendekan/in gehört der Leitung einer Fakultät an (Dekanat). Er/sie ist u. a. verantwortlich für die Sicherstellung des Lehrangebots, der Prüfungsabwicklung und der Fachstudienberatung einer Fakultät.

Studium im Praxisverbund

Einige Studiengänge können auch als Studium im Praxisverbund absolviert werden. Damit werden zwei berufsqualifizierende Abschlüsse, ein Hochschulabschluss und der Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung, in sehr kurzer Zeit erworben. Die Ausbildung selber findet abwechselnd in der Hochschule und dem jeweiligen Betrieb statt. Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Praktikumsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums.

Studienrichtung

Mit „Studienrichtung“ werden - in den Prüfungsordnungen festgelegte - Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Studiengängen bezeichnet. Diese beginnen üblicherweise im 2. Studienabschnitt und sind in den Abschlusszeugnissen aufgeführt (in etwa synonym: „Studienschwerpunkt“, "Schwerpunkt", „Vertiefungsrichtung“, „Vertiefung“).

Vorpraktikum

Ein Praktikum, das in einigen Studiengängen vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können je nach Studiengang 6 Wochen, aber auch z. B. 26 Wochen vorgeschrieben sein. Eine einschlägige Vorbildung, z. B. fachrichtungsgleicher Fachoberschulabschluss oder einschlägige Berufsausbildung, kann ganz oder teilweise angerechnet werden. Im Studium im Praxisverbund ist je nach Studiengang ein 6 monatiges Vorpraktikum zu leisten.

Weiterführende Studiengänge

Weiterführende Studiengänge verlangen in der Regel als Zugangsvoraussetzung eine hochschulische und/oder berufliche Vorbildung im selben Themenbereich (hier bei uns: IT-Ausbildung/+Erfahrung). Dabei ist nicht immer auch eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, wie sie für grundständige Studiengänge notwendig ist. Weiterführende Studiengänge richten sich an Interessierte, die ihre bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation verbessern möchten. Sie werden z. T. berufsbegleitend durchgeführt und schließen teilweise mit einem formalen Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Master), teilweise mit einem Zertifikat ab. Die Bezeichnungen der weiterführenden Studiengänge werden nicht überall einheitlich verwendet: z. B. „ Aufbaustudiengang“, „Weiterbildungsstudiengang“, „Ergänzungsstudiengang“, u.a.m.).

WS / WiSe

Wintersemester

Zulassungsbeschränkung

Wenn die Anzahl der Studienbewerberinnen und -bewerber die zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, kann die Zulassung zum Studium begrenzt werden. Die Zulassung erfolgt dann nach Durchschnittsnote, Wartezeit und z. T. zusätzlich auch nach hochschuleigenen Auswahlkriterien und -verfahren (darüber hinaus werden z. B. noch Härtefälle und Vorabquoten berücksichtigt). Details dazu finden Sie in den FAQs der Studienberatung.

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