Der Studiengang "Stadt- und Regionalmanagement" wurde zum Wintersemester 2020/21 reakkreditiert. Daher gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2020/21 oder später ihr Studium beginnen, eine andere Prüfungsordnung als für diejenigen Studierenden, die zum Wintersemester 2019/20 oder früher ihr Studium begonnen haben.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Prüfungsordnung 2020 (PO 2020)
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Prüfungsordnung 2014 (PO 2014)
Das Wintersemester startet in der Regel Ende September und die Klausuren beginnen dann Anfang Januar. Im Februar sind Semesterferien.
Das Sommersemester startet in der ersten März-Woche, die Klausuren finden etwa ab Mitte Juni statt. Semesterferien sind in der Regel Mitte Juli bis Ende September.
Weitere Details finden Sie unter den aktuellen Semesterterminen.
Ihren Stundenplan können Sie hier abrufen:
https://stundenplan.ostfalia.de/
Häufig ist es möglich, dass Sie freiwillig zusätzliche Veranstaltungen von anderen Studiengängen (z.B. Sportmanagement, Medienkommunikation) als Gasthörer*in besuchen, wenn Sie diese interessant finden. Sie können in diesen Veranstaltungen jedoch meist keine Prüfungen ablegen (über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss). Bitte fragen Sie vorher aber unbedingt die*die Dozent*in, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen können, da es zum Beispiel in einigen Veranstaltungen Teilnahmebeschränkungen gibt.
Zusätzlich können Sie über den Career Service der Ostfalia freiwillig Seminare zu verschiedenen Schlüsselqualifikationen besuchen. Die Seminare decken ein breites Spektrum an Schlüsselqualifikationen ab, wie z.B. Software-Anwendung (z.B. MS Excel, MS Word), Kommunikation (z.B. Moderationstechniken, Gesprächs-/Verhandlungsführung, Präsentationen) und Bewerbungsverfahren (z.B. Assessment Center).
Ein Auslandssemester ist im SRM-Studium nicht verpflichtend vorgeschrieben, es ist aber möglich und wurde auch bereits von einigen SRM-Studierenden wahrgenommen. Weitere Informationen kann Ihnen hierzu das International Student Office (ISO) geben.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Für Studierende in der Prüfungsordnung 2020 gibt es im 5. und 6. Semester ein
spezielles Mobilitätsfenster, das Sie für ein Auslandssemester nutzen können.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Studierende in der Prüfungsordnung 2014 haben ebenfalls die Möglichkeit, ein
Semester im Ausland zu verbringen. In der Prüfungsordnung 2014 ist jedoch - im Gegensatz zur
Prüfungsordnung 2020 - kein spezielles Mobilitätsfenster vorgesehen.
Ein Wechsel ist oftmals möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an die SRM-Studiengangskoordinatorin Prof. Dr. Grit Leßmann oder an das Studierenden-Service-Büro (SSB).
Die Ostfalia möchte eine familienfreundliche Hochschule sein und tut deshalb vieles in diesem Bereich. Wenn Sie zum weiteren Studienverlauf nun Fragen haben, können Sie sich ans Gleichstellungsbüro oder die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Fakultät am Standort Salzgitter wird meist Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien genannt. Alternative Bezeichnungen sind Fakultät Karl-Scharfenberg oder Fakultät K. Da es am Campus Salzgitter aktuell nur unsere Fakultät gibt, heißt sie manchmal auch Fakultät Salzgitter.
Innerhalb der Fakultät ist der Studiengang SRM dem Bereich II (Sport, Tourismus) sowie dem Institut für Tourismus- und Regionalforschung (IfTR) zugeordnet.
In SRM finden die Lehrveranstaltungen normalerweise in den Vorlesungs- und Seminarräumen der Ostfalia Hochschule am Campus Salzgitter statt.
Während der Corona-Pandemie wurden die meisten Lehrveranstaltungen aber vorläufig auf Online-Lehre umgestellt. Hierfür wird in SRM in der Regel das Programm "BigBlueButton" (BBB) genutzt. Das Programm läuft direkt in Ihrem Webbrowser. Es muss nicht separat installiert werden und hat eine sehr intuitive Bedienung. Falls Sie sich vorab informieren wollen, wie das Programm aussieht und welche Funktionen es bietet, können Sie sich unter folgendem Link kurze Tutorials dazu anschauen.
Tutorials: https://bigbluebutton.org/teachers/tutorials/ (Englisch)
Bei allgemeinen Problemen mit dem Studieren:
Lerncoaching:
https://www.ostfalia.de/cms/de/k/studium/lerncoaching/
Krisenberatung:
https://www.ostfalia.de/cms/de/ostfalia/krisenberatung/
Bei Problemen mit Hausarbeit, Bachelorarbeit usw.:
Schreibwerkstatt:
https://www.ostfalia.de/cms/de/schreibwerkstatt/
Bei inhaltlichen/fachspezifischen Problemen:
Wenden Sie sich bitte an Ihre jeweiligen Dozent*innen.
Bei allgemeinen Problemen mit der Lehre:
Wenden Sie sich bitte an an Ihre jeweiligen Dozent*innen oder an unseren Studiendekan
Prof. Dr. Stefan Küblböck. Der Studiendekan vertritt u.a. die
Interessen der Studierenden gegenüber den Dozent*innen.
Bei allgemeinen studiengangsbezogenen Problemen:
Wenden Sie sich bitte an unseren Fachstudienberater
René Seemund.
Haben Sie keine Hemmungen, die oben genannten Angebote bei Problemen in Anspruch zu nehmen. Die Angebote sind für Sie als Studierende da!
Wenn Sie Ihre Ostfalia-Card verloren haben oder sie beschädigt ist, benötigen Sie eine Ersatzkarte. Bei Verlust der Karte müssen Sie diese über das Portal über die Funktionen "Allgemeine Dienste > Ostfalia-Card" sperren lassen. Für die Anfertigung der Ersatzkarte wird eine Gebühr von 20 € in bar erhoben (Stand: April 2021). Weitere Infos finden Sie hier.
Die Leihfrist für die Normalausleihe beträgt
vier Wochen, für Bücher mit dem Aufkleber "Kurzausleihe" eine Woche. Sie können
die Bücher online fünf Mal verlängern, sofern sie nicht vorgemerkt und auf Ihrem Konto keine
Gebühren fällig sind.
Wenn Sie die Bachelorarbeit schreiben, können Sie die Ausleihe verlängern. Dafür benötigt
die Bibliothek die Anmeldung zur Bachelorarbeit, die Sie vom Prüfungsamt per Mail erhalten. Im
folgenden Merkblatt erhalten Sie eine
Übersicht über die verlängerten Ausleihfristen:
Weitere Infos finden Sie
hier.
Über den Online-Katalog der Ostfalia-Bibliothek finden Sie sehr viele Fachbücher (als Printexemplar und/oder als eBook). Falls dennoch ein aus Ihrer Sicht interessantes Fachbuch fehlen sollte (oder es nicht in der benötigten Anzahl verfügbar ist), können Sie gerne einen Anschaffungsvorschlag einreichen, damit dieses Fachbuch unserer Bibliothek am Campus Salzgitter (Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien) hinzugefügt wird. Sie können sich das Fachbuch bei der Gelegenheit auch gleich vormerken lassen, damit Sie es sich als erste*r ausleihen und durchlesen können.
Sie erhalten vor jedem Semester eine E-Mail, nachdem der Stundenplan veröffentlicht wurde, in der Sie über den genauen Anmeldeablauf informiert werden. Die Anmeldung wird über Stud.IP abgewickelt - unter "Teilnehmende > Gruppen > In eine Gruppe eintragen". Dort können Sie dann "Gruppe A" oder "Gruppe B" wählen. Bitte besuchen Sie nur die Veranstaltungen der Gruppe, für die Sie sich angemeldet haben.
Wenn eine Gruppe voll ist, können Sie nur in die andere Gruppe, wenn Sie René Seemund per E-Mail eine Person mitteilen, die mit Ihnen tauscht. Ansonsten ist ein Tausch der Gruppen leider nicht möglich.
Ausführliche Informationen rund um das Thema "Prüfungen finden Sie auf den Seiten des Prüfungssekretariats.
Die Klausurenphase dauert in jedem Semester in der Regel etwa drei Wochen. Im Wintersemester finden die Klausuren in der Regel im Januar und im Sommersemester in der Regel im Juni statt. Die Prüfungspläne gehen Ihnen per Mail zu, außerdem finden Sie diese online auf den Seiten des Prüfungsamts. In jeder Klausurenphase wird jede Modulklausur angeboten.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt online, der Zeitraum zur Anmeldung wird Ihnen per E-Mail vom Prüfungsamt mitgeteilt und wird auch online veröffentlicht.
Die Termine zum Rücktritt finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses.
Wenn Sie krank sind, lesen Sie weitere Details bitte unten unter „Ich bin krank in der Prüfungsphase. Was jetzt?“ nach.
Grundsätzlich nein. Im Ausnahmefall kann ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, der aber nur in begründeten Härtefällen genehmigt wird.
Bitte füllen Sie das Prüfungsformular PA02 aus und werfen Sie eine ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von einer Woche in den Briefkasten des Prüfungssekretariats! Bitte lesen Sie auch unbedingt den Infozettel.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Ja, Sie dürfen insgesamt drei Modulprüfungen während des gesamten SRM-Studiums
freiwillig verbessern (sog. Verbesserungsversuch). Dies ist
in jedem Semester möglich. Dazu melden Sie sich wie gewohnt über die
Prüfungsanmeldung an. Siehe: § 11 Abs. 4
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Ja, Sie dürfen insgesamt vier Modulprüfungen während des gesamten SRM-Studiums freiwillig
verbessern (sog. Verbesserungsversuch). Dies ist allerdings
nur im Folgesemester der bestandenen Prüfung, die Sie verbessern möchten, möglich.
Dazu melden Sie sich wie gewohnt über die Prüfungsanmeldung an. Nochmal nachlesen können Sie das
hier. Siehe: § 13 Abs. 4
Prüfungsordnung 2014.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Wenn Ihre Note beim freiwilligen Verbesserungsversuch schlechter sein sollte als
beim zuvor bestandenen Versuch, zählt die bessere Note. Siehe: § 11 Abs. 4 S. 2
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Wenn Ihre Note beim freiwilligen Verbesserungsversuch schlechter sein sollte als
beim zuvor bestandenen Versuch, zählt die bessere Note. Siehe: § 13 Abs. 4 S. 3
Prüfungsordnung 2014.
Wenn Sie Ihr Studium ab WS2019/20 begonnen haben, können Sie sich laut Prüfungsordnung 2020 im nächsten Prüfungszeitraum zur Wiederholungsprüfung anmelden.
Wenn Sie Studienanfänger vor 2019/20 sind, gilt für Sie die Prüfungsordnung von 2014 und Sie werden nach Nichtbestehen automatisch im nächsten Prüfungszeitraum für die Wiederholungsklausur angemeldet.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Sie dürfen eine Klausur maximal drei Mal schreiben. Wenn Sie durch den dritten Versuch
ebenfalls durchfallen, schließt sich die mündliche Prüfung an, die darüber entscheidet, ob Sie Ihr
SRM-Studium fortsetzen dürfen oder exmatrikuliert werden. Wenn Sie die mündliche Prüfung bestehen,
können Sie grundsätzlich jede mögliche Note erreichen (d.h. es ist auch eine 1,0 möglich). Die
mündliche Prüfung findet in der Regel im nächsten Prüfungszeitraum statt (d.h. am Ende des
folgenden Semesters). Über einen früheren Prüfungszeitpunkt entscheidet der Prüfungsausschuss auf
Antrag der*des Studierenden. Während des gesamten SRM-Studiums ist die Anzahl der mündlichen
Prüfungen ist auf insgesamt drei begrenzt. Siehe: § 11 Abs. 2
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Sie dürfen eine Klausur maximal drei Mal schreiben. Wenn Sie durch den dritten Versuch
ebenfalls durchfallen, schließt sich die mündliche Ergänzungsprüfung an, die darüber entscheidet,
ob Sie Ihr SRM-Studium fortsetzen dürfen oder exmatrikuliert werden. In der mündlichen
Ergänzungsprüfung können Sie maximal die Note 4,0 erreichen (eine bessere Note ist nicht möglich).
Während des gesamten SRM-Studiums ist die Anzahl der mündlichen Ergänzungsprüfungen auf insgesamt
vier begrenzt. Siehe: § 13
Prüfungsordnung 2014.
Melden Sie sich unbedingt bei den Prüfenden und fragen Sie sie, wie sie Sie sich optimal vorbereiten können.
Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsamt im Klausurenzeitraum sehr viele Atteste erhält und diese erst zuordnen muss, die Eintragung wird geändert, sobald das Prüfungsamt soweit ist.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Nach der
Prüfungsordnung 2020 sind keine Zwangsanmeldungen
vorgesehen. Wenn Sie eine Klausur nicht bestanden haben, können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich
im darauffolgenden Semester zu dieser Klausur anmelden oder erst in einem späteren Semester.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Wenn Sie eine Klausur nicht bestanden haben, werden Sie im darauffolgenden Semester
zwangsweise zu dieser Klausur wieder angemeldet. Siehe: § 13 Abs. 3
Prüfungsordnung 2014.
Sie bekommen etwa Ende des 3. Semesters eine Mail mit allen Informationen zu den kommenden Praxisprojekten im Sommersemester und tragen sich über Stud.IP in die Gruppen ein. In der Regel gibt es keine Teilnahmebeschränkung, falls doch erfahren Sie dieses vorher und wissen einige Tage vor der Eintragung Bescheid, um sich einzutragen.
Hinweis: Bitte lesen Sie regelmäßig Ihre Ostfalia-Mails. Das gilt für das gesamte Studium!
Auf Wunsch können Sie auch zwei Praxisschwerpunkte wählen. Davon geht ein Praxisschwerpunkt in Ihr Zeugnis ein. Für den zweiten Praxisschwerpunkt können Sie sich ein Zertifikat ausstellen lassen.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Sie können zwischen folgenden Praxisschwerpunkten wählen:
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Sie können zwischen folgenden Praxisschwerpunkten wählen:
Sie können sich mit Ihrem Bachelorzeugnis in sehr vielen Bereichen bewerben, unabhängig davon, welchen Praxisschwerpunkt (z.B. Stadtmarketing) Sie gewählt haben. Wir haben SRM-Absolvent*innen, die heute in ganz anderen Bereichen arbeiten, als ihre Schwerpunkte es waren. Bewerben Sie sich auf jeden Fall trotzdem!
Auf Wunsch können Sie auch zwei Praxisschwerpunkte wählen. Davon geht ein Praxisschwerpunkt in Ihr Zeugnis ein. Für den zweiten Praxisschwerpunkt können Sie sich ein Zertifikat ausstellen lassen.
Viele weitere Informationen rund um das Praxissemester finden Sie auf den Seiten des Career Service unserer Fakultät.
Die Praxisstelle sollte mit mindestens einem Kurs in Ihrem SRM-Studium zusammenhängen. Diesbezüglich haben Sie den Vorteil, dass Stadt- und Regionalmanagement sehr vielfältig ist. Sprechen Sie die Wunschpraxisstelle bei Unsicherheiten mit Ihrem*Ihrer Praktikumsbetreuer*in ab oder wenden Sie sich direkt an den Career Service.
Unten haben wir für Sie im Abschnitt "Nach dem SRM-Studium" einige Hinweise zur Jobsuche nach dem SRM-Abschluss dargestellt. Diese Hinweise helfen Ihnen auch bei der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen für das Praxisemester.
Darüber hinaus unterstützt Sie unser Career Service bei der Suche nach Praktikumsstellen.
Das Praxissemester/Pflichtpraktikum in SRM dauert ohne Urlaub mindestens drei Monate (siehe § 4 Abs. 2 Praxissemesterordnung). Ein häufiges Missverständnis ist, dass das Praxissemester in SRM eine Dauer von zwölf Wochen habe. Zwölf Wochen sind jedoch etwa eine Woche zu wenig. Ein längeres Praktikum (z.B. sechs Monate) ist möglich und ermöglicht Ihnen einen noch tieferen Blick in die Praxis.
Über das Pflichtpraktikum hinaus können Sie zusätzlich freiwillige Praktika machen (z.B. in den Semesterferien) oder einen Nebenjob als Werkstudent*in annehmen. Dadurch können Sie während Ihrer Studienzeit noch mehr Berufserfahrung sammeln und sich zudem einen Einblick in weitere mögliche Tätigkeitsfelder verschaffen.
Das ist möglich. Es dürfen maximal zwei Klausuren aus dem vierten Semester und alle Klausuren aus dem fünften Semester offen sein. Aus den Semestern 1-3 müssen alle Prüfungen bestanden sein, bevor das Praxissemester begonnen werden kann. Das können Sie in § 3 Abs. 2 der Praxissemesterrichtlinie nachlesen.
Für die Anmeldung zum Praxissemester benötigen Sie den Bogen „Anmeldung zum Praxissemester“ sowie den Praktikumsvertrag. Hierzu können Sie den Mustervertrag der Hochschule nutzen. Sollte Ihnen der Vertrag noch nicht vorliegen, ist es auch möglich, erst einmal lediglich den Bogen „ Anmeldung zum Praxissemester“ abzugeben. Alle Formulare finden Sie hier.
Hier kann entweder ein*e Professor*in oder auch ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in unterschreiben. Diese Person ist für Sie dann die Ansprechperson, wenn es in Ihrem Praxissemester Probleme gibt.
Die Betreuung der Bachelorarbeit und die Betreuung des Praxissemesters sind personell unabhängig voneinander. Der*die Betreuer*in des Praxissemesters kann zugleich der*die Erstbetreuer*in oder Zweitbetreuer*in der Bachelorarbeit sein - es können aber auch jeweils unterschiedliche Personen sein.
Das 3-monatige Praktikum im Bachelor-Studium ist ein Pflichtpraktikum. Daher besteht i.d.R. kein automatischer Anspruch auf eine Vergütung. Ihre Praktikumsstelle kann Ihnen aber natürlich freiwillig eine Vergütung zahlen (z.B. 400 €). Dies müssen Sie mit Ihrer Praktikumsstelle besprechen.
Bei freiwilligen Praktika können Sie Anspruch auf den Mindestlohn haben (hängt u.a. von der Dauer des Praktikums ab). Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter folgenden Links.
Zum Mindestlohn-Anspruch bei Praktika:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html
Zur aktuellen Höhe des Mindestlohns:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
Weitere Auskünfte kann Ihnen der Career Service geben:
https://www.ostfalia.de/cms/de/career/kontakt/
Hinweis: Die Rechtslage kann sich bei Praktika auch wieder ändern. Prüfen Sie daher bitte unbedingt die obigen Links.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Laut § 20
Prüfungsordnung 2020 muss die Bachelorarbeit
spätestens drei Monate nach Ende des Praktikums oder nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung
angemeldet werden. Wenn Sie die Bachelorarbeit anmelden möchten, aber noch Prüfungen offen haben,
beachten Sie bitte § 20 Abs. 4
Prüfungsordnung 2020, der lautet:
"Der Prüfungsausschuss kann eine Studentin oder einen Studenten auf Antrag zur Bachelorarbeit
auch zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. angemeldet sind. Dies setzt
voraus, dass die noch ausstehenden Modulprüfungen ohne Beeinträchtigung der Bachelorarbeit bis zum
Kolloquium nachgeholt werden können."
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Laut § 16
Prüfungsordnung 2014 muss die Bachelorarbeit
spätestens drei Monate nach Ende des Praktikums oder nach Ablegen der letzten Prüfungsleistung
angemeldet werden. Wenn Sie die Bachelorarbeit anmelden möchten, aber noch Prüfungen offen haben,
beachten Sie bitte § 16 Abs. 4
Prüfungsordnung 2014, der lautet:
„
Der Prüfungsausschuss kann eine Studentin oder einen Studenten auf Antrag zur Bachelorarbeit
auch zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. angemeldet sind. Dies setzt
voraus, dass die noch ausstehenden Prüfungsleistungen ohne Beeinträchtigung der Bachelorarbeit bis
zum Kolloquium nachgeholt werden können.“
Wenn das Kolloquium im Wintersemester vor dem 28. Februar oder im Sommersemester vor dem 31. August stattfindet (und Sie die Prüfung bestehen), ist keine Rückmeldung erforderlich. Fällt das Kolloquium in das neue Semester, ist eine Rückmeldung notwendig. Sofern das Kolloquium aber innerhalb von einem Monat nach Vorlesungsbeginn stattfindet (und Sie die Prüfung bestehen), können Sie sich auf Antrag den kompletten Betrag zurückerstatten lassen. Wenden Sie sich für die Rückerstattung des Semesterbeitrags bitte an das Studierenden-Service-Büro.
Sie benötigen eine*n Erst- und eine*n Zweitprüfende*n. Das Thema Ihrer Bachelorarbeit sollte zum Lehr- und Forschungsbereich des*der Erstprüfenden passen.
Erstprüfer*in ist in der Regel ein*e Professor*in des SRM-Studiengangs (Burth, Jain, Leßmann), Zweitprüfer*in ist in der Regel ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in. Es ist auch möglich, dass jemand aus dem Praxissemester-Unternehmen Zweitprüfer*in wird. Besprechen Sie das aber unbedingt vorab mit dem*der Erstprüfer*in. Der*die Zweitprüfer*in aus dem Praxissemester-Unternehmen muss mindestens einen Bachelorabschluss (oder einen gleichwertigen Abschluss, z.B. Diplom) haben.
Es gibt in der Prüfungsordnung keine allgemeingültige Vorgabe einer Mindest- oder Maximalseitenzahl (typisch sind 40 bis 60 Seiten). Besprechen Sie die Seitenvorgaben daher bitte mit der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer.
Formale Vorgaben finden Sie in unserem SRM-Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten auf den Seiten des Prüfungsamtes unter Downloads. Manche Erstprüfer*innen haben auch noch zusätzliche Vorgaben, bitte erfragen Sie das.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Ja, laut § 19 Abs. 4 der
Prüfungsordnung 2020 können Sie das Thema der Arbeit
einmal im ersten Drittel der Bearbeitungszeit „zurückgeben“ und bekommen ein neues Thema. Die
Bearbeitungszeit beginnt dann wieder von vorn. Besprechen Sie das bitte mit Ihrer Erstprüferin bzw.
Ihrem Erstprüfer.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Ja, laut § 15 Abs. 4 der
Prüfungsordnung 2014 können Sie das Thema der Arbeit
einmal im ersten Drittel der Bearbeitungszeit „zurückgeben“ und bekommen ein neues Thema. Die
Bearbeitungszeit beginnt dann wieder von vorn. Besprechen Sie das bitte mit Ihrer Erstprüferin bzw.
Ihrem Erstprüfer.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Prüfungsunfähigkeit
bescheinigt wird. Dies reichen Sie beim Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie, dass
auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest gefordert werden
darf. Über die Verlängerung der Bearbeitungszeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Für weitere
Details hierzu siehe § 21 Abs. 2
Prüfungsordnung 2020.
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen, in dem die Prüfungsunfähigkeit
bescheinigt wird. Dies reichen Sie beim Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie, dass
auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein amtsärztliches Attest gefordert werden
darf. Über die Verlängerung der Bearbeitungszeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Für weitere
Details hierzu siehe § 29 Abs. 2
Prüfungsordnung 2014.
Studienbeginn zum Wintersemester 2020/21 oder später:
Das Kolloquium dauert mindestens 30 Minuten und soll 60 Minuten nicht überschreiten
(siehe § 22 Abs. 2
Prüfungsordnung 2020).
Studienbeginn zum Wintersemester 2019/20 oder früher:
Das Kolloquium dauert mindestens 30 Minuten und soll 60 Minuten nicht überschreiten (siehe §
18 Abs. 2
Prüfungsordnung 2014).
Bitte sprechen Sie das mit der*dem jeweiligen Erstprüfenden ab. In der Regel brauchen Sie außer Ihrem Laptop mit Präsentation nichts mitzubringen. Die Beamer in den Seminarräumen haben in der Regel einen HDMI-Anschluss. Die Protokolle bereiten die Prüfenden vor.
Der SRM-Abschluss eröffnet Ihnen vielfältige Berufsfelder. Obwohl der Studiengang schwerpunktmäßig auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet ist, eröffnen sich Ihnen auch Job- und Karrierechancen in der Privatwirtschaft.
Beispiele für typische Arbeitgeber und Aufgaben von SRM-Absolvent*innen sind:
Typische Arbeitgeber | Typische Aufgaben |
Kommunalverwaltung
Kommunale Unternehmen
Kommunale Verbände und Vereine
Landesverwaltung
Private Unternehmen
Hochschulen und Forschungsinstitute
Usw. |
Stadt- und Regionalmarketing Lokale und regionale Wirtschaftsförderung Stadt- und Regionalentwicklung Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung Veranstaltungsmanagement Projektmanagement Immobilienentwicklung Kommunal- und Politikberatung Angewandte Kommunalforschung Usw.
|
Insbesondere für eine
Karriere im öffentlichen Dienst (z.B. in Städten oder Landkreisen) verschafft
Ihnen ein Bachelor-Abschluss im Stadt- und Regionalmanagement
sehr gute Jobchancen. Beispielsweise werden in den Kommunen aufgrund der
Altersstruktur der Beschäftigten in den
kommenden Jahren sehr viele Beschäftigte in den Ruhestand eintreten. Dadurch müssen die Kommunen
zahlreiche Jobs durch Hochschul-Absolvent*innen neu besetzen. Darunter sind
über ganz Deutschland verteilt auch viele Jobs in SRM-bezogenen Aufgabenbereichen.
Der zunehmende Fachkräftemangel bedeutet für Sie zugleich, dass Sie dadurch nach dem Studium
schneller Verantwortung übernehmen dürfen als frühere Generationen.
Je nach Karriereziel und je nach Tätigkeitsbereich kann zusätzlich zum SRM-Bachelor ein Master-Studium empfehlenswert sein. Wenn Sie direkt nach dem SRM-Bachelor noch einen Master an der Ostfalia in Salzgitter machen wollen, bietet sich für Sie z.B. der Studiengang "Führung in Dienstleistungsunternehmen, M.A." an. Ebenso denkbar sind nach dem Berufseinstieg die Studiengänge "Stadtmarketing, MBA" und "Management gesellschaftlicher Innovationen, MBA", die beide als Weiterbildungsmaster am Campus Salzgitter angeboten werden.
An anderen Hochschulen gibt es ebenfalls einige relevante Master-Studiengänge. Für eine Karriere im öffentlichen Dienst eignen sich z.B. Master-Studiengänge im Bereich Public Management. Wenn Sie sich inhaltlich im Bereich der Raumwissenschaften weiter spezialisieren möchten, bieten sich z.B. Master-Studiengänge in der Stadt- und Regionalentwicklung, im Regionalmanagement und in der Wirtschaftsförderung an. Weitere Informationen finden Sie unten bei der Frage zu möglichen Master-Studiengängen.
Art der Beschäftigung:
Nach dem SRM-Studium steigen Sie im öffentlichen Dienst meist als Tarifbeschäftigte*r ein. Auf kommunaler Ebene (z.B. Stadtverwaltung) gilt hierfür der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beim Berufseinstieg mit Bachelor-Abschluss sind die Entgeltgruppen E9 bis E11 gängig (abhängig vom Job). Im Laufe Ihres Berufslebens können Sie in den Entgeltgruppen aufsteigen. Mit einem Master-Abschluss ist auch ein Einstieg bei der Entgeltgruppe E13 möglich.
Eine Verbeamtung direkt zum Berufseinstieg ist mit einem SRM-Abschluss unüblich - eine Ausnahme bilden z.B. politische Beamt*innen (z.B. hauptamtliche Bürgermeister*innen). Zu beachten ist hierbei aber, dass laut Statistischem Bundesamt zum Stand 30.6.2019 im öffentlichen Dienst ohnehin nur 12 % der kommunalen Beschäftigten verbeamtet sind. Darin enthalten sind auch die politischen Beamt*innen. Die übrigen 88 % sind i.d.R. Tarifbeschäftigte.
Eine Verbeamtung ist im Laufe Ihres Berufslebens dennoch möglich, erfordert aber i.d.R. eine mehrjährige Berufserfahrung als Tarifbeschäftigte*r im öffentlichen Dienst. Eine solche Verbeamtung kann z.B. mit der Beförderung in eine Führungsposition verknüpft sein (z.B. Abteilungsleitung). Falls Sie eine solche Führungsposition anstreben, ist nach dem SRM-Bachelor ein aufbauendes Master-Studium empfehlenswert (z.B. im Stadtmarketing oder im Public Management).
Formell arbeiten Sie im öffentlichen Dienst, wenn Sie in einer öffentlichen Verwaltung (z.B. Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Landesverwaltung), in einer Sonderrechnung (z.B. Eigenbetrieb, Landesbetrieb) oder in einem Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform (z.B. Anstalt des öffentlichen Rechts, Zweckverband) arbeiten. Zudem gibt es öffentliche Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform (z.B. GmbH, AG), die mehrheitlich im Eigentum einer öffentlichen Verwaltung sind. Diese öffentlichen Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform zählen zwar formell nicht zum öffentlichen Dienst, es handelt sich aber faktisch dennoch um einen öffentlichen Arbeitgeber (siehe: SRM-Infografik). Auch die Bezahlung richtet sich dort vielfach nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Auch wenn das SRM-Studium Sie schwerpunktmäßig für Jobs im öffentlichen Dienst bzw. bei
öffentlichen Arbeitgebern ausbildet, müssen Sie nach dem Studienabschluss nicht zwangsläufig dort
einsteigen. Auch ein
Wechsel in die Privatwirtschaft ist oft möglich (z.B. Immobilienwirtschaft,
Beratungsunternehmen). Hierfür gibt es bereits viele Beispiele aus früheren SRM-Jahrgängen.
Inhalt der Beschäftigung:
Den einen Studiengang, der Studierende für alle Tätigkeitsbereiche des öffentlichen Dienstes in Kommunen qualifiziert, gibt es nicht. Das liegt daran, dass die Kommunen sehr vielfältige Aufgaben haben. Daher benötigen die Kommunen auch Beschäftigte mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen. Beispiele sind:
SRM konzentriert sich demnach auf einen speziellen Teilbereich des öffentlichen Dienstes und legt im Studium einen inhaltlichen Schwerpunkt auf die Wirtschafts- und Raumwissenschaften. Daher qualifiziert Sie das SRM-Studium v.a. für kommunale Tätigkeitsbereiche wie z.B. Stadt- und Regionalmarketing, Wirtschaftsförderung und Stadt- und Regionalentwicklung. Jobs in diesen Tätigkeitsbereichen gibt es verteilt über ganz Deutschland. Eine gewisse Mobilität kann daher bei der Jobsuche vorteilhaft sein.
Jobs in allgemeinen Verwaltungsaufgaben (z.B. Personalverwaltung, Controlling, Beschaffung) sind aufgrund des hohen betriebswirtschaftlichen Anteils im SRM-Studium oft ebenfalls möglich. Im Einzelfall hängt das aber von den in der jeweiligen Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen ab.
Das SRM-Studium bereitet Sie v.a. auf Jobs in Kommunen (Kommunalverwaltungen) und in kommunalen Unternehmen vor. Unter die Kommunen fallen z.B. die Stadt Braunschweig, die Gemeinde Lengede, die Samtgemeinde Sickte, der Landkreis Goslar und die Region Hannover. Was eine Kommune ist, ist vielen Studierenden schon vor Studienbeginn grob bekannt. Unbekannter sind oft die kommunalen Unternehmen, weshalb sie hier näher erläutert werden.
Kommunale Unternehmen sind Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum einer Kommune stehen. Ein Beispiel ist die Wirtschafts- und Innovationsförderung Salzgitter GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Salzgitter steht. Kommunale Unternehmen gehören zu den öffentlichen Arbeitgebern, wobei sich die Bezahlung vielfach nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) richtet.
Die kommunalen Unternehmen erfüllen im Auftrag ihrer Kommunen bestimmte kommunale Aufgaben (z.B. Stadtmarketing, ÖPNV). Jede Kommune kann i.d.R. selbst entscheiden, ob sie ihre kommunalen Aufgaben durch ihre Kommunalverwaltung selbst erbringt oder ob sie kommunale Unternehmen gründet und diese kommunalen Unternehmen mit der Aufgabenerfüllung beauftragt. Eine Ausnahme sind hoheitliche kommunale Aufgaben (z.B. Steuererhebung), die immer durch die Kommunalverwaltung selbst erfüllt werden müssen.
Insgesamt gibt es über 20.000 kommunale Unternehmen in Deutschland. Darunter fallen z.B. Unternehmen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Bäder, Krankenhäuser, Museen, ÖPNV, Stadtmarketing, Windkraft und Wohnbau.
Sortiert nach typischen SRM-Tätigkeitsbereichen finden Sie im Folgenden konkrete Beispiele für
kommunale Unternehmen aus Niedersachsen. Die genannten Unternehmen decken dabei teilweise mehrere
SRM-Tätigkeitsbereiche gleichzeitig ab (z.B. Stadtmarketing
und Wirtschaftsförderung).
Beispiele für kommunale Unternehmen im Bereich "Stadt- und Regionalmarketing":
Beispiele für kommunale Unternehmen im Bereich "Wirtschaftsförderung":
Beispiele für kommunale Unternehmen im Bereich "Stadt- und
Regionalentwicklung":
Wo finde ich weitere Beispiele für kommunale Unternehmen (z.B. aus anderen
Ländern)?
Das Statistische Bundesamt führt jährlich aktualisierte Listen über alle öffentlichen Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland. Die Kommunen heißen darin "Gemeinden/Gemeindeverbände".
Das Statistische Bundesamt unterteilt die öffentlichen Unternehmen in zwei Gruppen: öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors (sog. Extrahaushalte) und sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (kurz: sonstige FEUs). Die Unterscheidung hat rein statistische Gründe und ist für die Praxis nicht weiter relevant.
Die Listen sind sehr hilfreich bei der Suche nach möglichen Arbeitgebern und auf der Suche nach möglichen Praktikumsstellen für das Praxissemester. Suchen Sie hierfür in den Listen nach Unternehmen mit SRM-Bezug (je nach Interessengebiet z.B. nach Unternehmen aus den Bereichen Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung oder Stadtentwicklung).
Stellenausschreibungen finden Sie v.a. auf den Webseiten der Kommunen und kommunalen Unternehmen und auf Stellenportalen für den öffentlichen Dienst. Wichtige Stellenportale für den öffentlichen Dienst finden Sie auf der SRM-Seite in unserem Wegweiser durchs Studium und dort im Abschnitt "Nach dem SRM-Studium". Darüber hinaus können Sie Initiativ-Bewerbungen an Kommunen und kommunale Unternehmen versenden.
Offene Stellen von kommunalen Unternehmen werden nicht immer über die oben angesprochenen Stellenportale veröffentlicht. Bei der Jobsuche kann es daher hilfreich sein, direkt auf den Webseiten der kommunalen Unternehmen nach offenen Stellen zu schauen bzw. sich dort initiativ zu bewerben. Listen des Statistischen Bundesamtes über alle kommunalen Unternehmen in Deutschland finden Sie hier im Abschnitt "Nach dem Studium" bei der Frage zu den kommunalen Unternehmen. Suchen Sie in den dort verlinkten Listen nach Unternehmen mit SRM-Bezug (je nach Interessengebiet z.B. nach Unternehmen aus den Bereichen Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung).
Da sich Jobs mit SRM-Bezug in ganz Deutschland finden, kann eine gewissen Mobilität bei der Jobsuche hilfreich sein.
Um sich nach Ihrem SRM-Bachelor weiter zu spezialisieren, können Sie ein Master-Studium beginnen. Zudem erleichtert es Ihnen ein Master-Abschluss oftmals, Führungspositionen in der Kommunalverwaltung und in kommunalen Unternehmen zu erreichen.
Beispiele für Master-Studiengänge
an der Ostfalia Hochschule:
Relevante Master-Studiengänge am Campus Salzgitter sind:
Beispiele für Master-Studiengänge an anderen Hochschulen im Bereich der
Raumwissenschaften:
Beispiele für Master-Studiengänge an anderen Hochschulen im Bereich der Wirtschafts- und
Verwaltungswissenschaften:
Je nach Studiengang kann es sein, dass die Zulassung an Auflagen geknüpft ist (z.B. Besuch
eines zusätzlichen Kurses). Kontaktieren Sie hierzu die jeweilige Hochschule bzw. Universität.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse mit uns in Kontakt zu bleiben! Teilen Sie uns dafür nur ihre E-Mail-Adresse mit und wir informieren Sie gerne über Alumni-Treffen, andere Veranstaltungen und versenden unseren jährlich erscheinenen Alumni-Newsletter. Auch sind wir sehr an Gastvorträgen interessiert, bei denen Sie von Ihrem Werdegang nach dem SRM-Studium oder von Ihren aktuellen Projekten berichten können.
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