Informationen zum Eramus+ Programm für Studierende an der Ostfalia HaW,
Stand 1. April 2024
Kontakt: Ulrike Wiegand, Tel, 05361-892215510/ u.wiegand@ostfalia.de
Bewerbungsverfahren
Ihre Fakultät entscheidet, wer an eine Erasmus-Partnerhochschule entsendet wird. Sie bewerben sich i.d.R. für ein Semester. Verlängerung um ein weiteres Semester ist möglich mit Zustimmung Ihrer Fakultät. Die Entsendung und alles was damit zusammenhängt ist vertraglich geregelt. Sie können sich nur für eine Erasmus Partnerhochschule Ihrer Fakultät entscheiden. Wenn Sie an eine andere europäische Hochschule gehen möchten, so ist das nur als Free Mover außerhalb des Erasmus Programms möglich.
- Bewerbungsfrist: Sie bewerben sich an Ihrer Fakultät um einen Erasmus-Platz. Informieren Sie sich dazu auf der Website Ihrer Fakultät. Der /die Auslandsbeauftragte Ihrer Fakultät nominiert Sie im ISO. Danach erhalten Sie vom ISO alle relevanten Informationen zum weiteren Verfahren. Sie registrieren sich für ein Auslandsstudium in unserer Datenbank. Wir nominieren Sie an der Partnerhochschule.
- Bewerbungsfrist: Danach nimmt die Partnerhochschule Kontakt mit Ihnen auf und Sie müssen sich dort bewerben, d.h. Unterlagen einreichen. Diese Frist variiert von Hochschule zu Hochschule.
Erforderlich ist ein Sprachnachweis, den Sie vom Sprachenzentrum bekommen. Erforderlich ist ein sogenanntes Transcript, Ihr ECTS-Leistungsnachweis. Erforderlich ist ein Learning Agreement, eine Vereinbarung über die Kurse und Credits, die Sie im Ausland hören und erwerben wollen. Detaillierte Infos dazu erhalten Sie, sobald Sie von Ihrer Fakultät im ISO nominiert wurden.
Falls Sie Ihr Erasmus-Semester nicht antreten können, sind Sie verpflichtet das ISO davon zu unterrichten. Auch wenn Sie sich bereits im Ausland befinden, müssen Sie uns über einen Abbruch informieren.
Unsere Erasmus Partnerhochschulen
Die Grundlage für die Erasmus+ Hochschulkooperationen sind vertragliche Regelungen („bilaterale Vereinbarungen“) zwischen jeweils zwei europäischen Hochschulen. In diesen bilateralen Vereinbarungen für fachbezogene Studienaufenthalte wird der Studiengang festgelegt, der an der Partnerhochschule besucht werden kann, sowie die Anzahl der Studierenden und die Dauer des Auslandsaufenthalts. Ein Auslandsaufenthalt umfasst mindestens 2 und maximal 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes. An beiden Partnerhochschulen gibt es Erasmus+ Programmkoordinatoren, die die Austausche fachlich betreuen und ggf. koordinieren.
Siehe Link des International Relations Office: Erasmus+ Partnerhochschulen.
Übersicht zu allen Erasmus Partnerhochschulen und deren Fristen und Semesterlaufzeiten
Vorteile eines Erasmus Aufenthalts
Mehrmalige Förderung von Erasmus+ Aufenthalten (Studium und/oder Praktikum) sind möglich.
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- Je bis zu 12 Monate im Bachelor, Master, Doktorat.
- Mindestlaufzeit für Erasmus+ Studienaufenthalte: 2 Monate.
- Mindestlaufzeit für Erasmus+ Praktika: 2 Monate.
- Studienbeiträge an den Partnerhochschulen müssen nicht gezahlt werden.
- Gewährung eines Erasmus+ Mobilitätszuschusses für Erasmus+ Studienaufenthalte gestaffelt nach Ländergruppen.
- Die Anerkennung von Studienleistungen kann im Vorfeld geklärt werden.
- Standardisiertes Bewerbungsverfahren.
- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des Auslandsstudiums durch die Partnerhochschule (z.B. Kontaktaufnahme mit der Partnerhochschule, Versendung der Bewerbungsunterlagen).
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch).
- Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
Mobilitätszuschüsse
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Europaweit sind für Studienaufenthalte drei Ländergruppen vorgesehen. Im Aufruf 2024 sind das:
- Gruppe 1 (monatliche Förderrate 600 €): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
- Gruppe 2 (monatliche Förderrate 540 €): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
- Gruppe 3 (monatliche Förderrrate ebenfalls 540€): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.
- Internationale Mobilität mit der Schweiz und Großbritannien: wird wie Gruppe 1 behandelt, d.h. Förderrate in Höhe von 600€.
- Unser Ziel ist es allen Studierenden für ihren geplanten Erasmus+ Studienaufenthalt eine Förderung für 3 Monate zur Verfügung zu stellen. Die Höhe des Erasmus+ Mobilitätszuschusses wird Ihnen mit dem Grant Agreement, das wir Ihnen vor Beginn Ihres Aufenthalts zuschicken, mitgeteilt.
Falls der Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes laut Angaben der Abschlussbescheinigung Ihrer Gasthochschule (Letter of Confirmation) kürzer als 2 Monate ist, müssen Sie Ihren Mobilitätszuschuss zurückzahlen.
Mobilitätszuschuss für Studierende mit geringeren Chancen
In der Erasmus Generation bis 2027 legt die EU-Kommission einen starken Fokus auf die soziale Inklusion. Das bedeutet, dass Studierende, die aufgrund ihrer persönlichen Situation und Lebensumstände es als problematisch ansehen einen Erasmus-Auslandsaufenthalt durchführen zu können, aufgefordert werden sich mit einem Auslandsaufenthalt zu befassen und bestenfalls durchzuführen. Zu dieser Gruppe gehören Studierende, deren Eltern keine Akademiker sind, die ein Kind haben, die chronisch krank sind oder ein Handicap haben, sowie berufstätige Studierende (berufsbegleitend oder mit Teilzeitjob). Sie erhalten einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 250€ für die Förderdauer.
Nachhaltiges Reisen
Wir fordern mobile Studierende der Ostfalia auf sich damit auseinanderzusetzen wie der eigene Beitrag zu einem umweltbewußten Verhalten aussehen kann.
https://www.studieren-weltweit.de/inspirieren-lassen/
Länge der Förderung
Es gilt die Regelung, dass innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) jeweils insgesamt 12 Monate mit dem Programm Erasmus+ im Ausland studiert und/oder ein Praktikum absolviert werden kann. Bis zur maximalen Anzahl von zwölf Fördermonaten können Studierende je Studienphase mehrere Studien- und /oder Praktikumsaufenthalte absolvieren. Für jede (erneute) Förderung gilt die Mindestlaufzeit von zwei Monaten für Praktika und Studienaufenthalte.
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden
- Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden
- Studienaufenthalte können ab zwei Monaten während des Studiums gefördert werden
- Praktika können ab zwei Monaten während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Überblick über Ihr Erasmus+ Kontingent behalten müssen, da der DAAD vor jedem geplanten Erasmus+ Aufenthalt Angaben darüber haben möchte, ob Sie schon über das Erasmus+ Programm im Ausland waren und wie viele Monate innerhalb Ihrer Studienphase der Auslandsaufenthalt andauerte (laut Abschlussbescheinigung der Gasthochschule bzw. Praktikumszeugnis des Unternehmens). Auch Zero Grant Aufenthalte (d.h. Erasmus+ Auslandsaufenthalte ohne finanzielle Förderung bzw. Zeiträume ohne finanzielle Förderung während eines Erasmus+ Auslandsaufenthaltes mit finanzieller Förderung) zählen hier mit.
Sprachliche Vorbereitung
Die EU Kommission fordert alle Erasmus Studierenden auf sich auf dem neuen Portal der EU-Academy umzuschauen. Dieses kostenlose Angebot Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern steht Ihnen drei Jahre lang zur Verfügung. Probieren Sie es einfach mal aus!
Sie kommen auf diese Seite über folgenden Link Dort ist eine Registrierung erforderlich.
Krankenversicherung im Ausland
Die nationale Krankenversicherung bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
- Wichtig für die Europäische Krankenversicherungskarte:
Sie ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Inbegriffen sind weder Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung noch andere Kosten, die Ihnen entstehen könnten (z.B. Rückflug in Ihr Heimatland, Wiedererwerb verlorenen oder gestohlenen Eigentums) - Sie deckt nicht Ihre Kosten, wenn Sie speziell zum Zweck einer medizinischen Behandlung eine Reise unternehmen
- Sie garantiert keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme einzelner Länder sind unterschiedlich. So ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie im Inland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind.
Es ist daher ratsam eine ergänzende private Krankenversicherung abzuschließen.
Es besteht für Erasmus+ Studierende die Möglichkeit auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim DAAD, Versicherungsstelle Tel.: 0228/882-294 oder unter folgendem Link des DAAD .
Informationen zum Bafög finden Sie unter: www.das-neue-bafoeg.de
Einheitliche Regelung zur Anrechnung der Aufstockungsbeträge für Teilnehmende mit geringeren Chancen auf das Auslands-BAföG gemäß dem Erlass des BMBF zum Bundesausbildungsförderungsgesetz und den Erasmus Social Top Ups vom 08.05.2024 Erlass vom 08.05.2024 - BAföG (xn--bafg-7qa.de)
- Studierende mit einer Behinderung, Studierende mit einer chronischen Erkrankung: Aufstockungsbetrag ist anrechnungsfrei
- Studierende mit Kind/ern: Aufstockungsbetrag ist anrechnungsfrei
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus: Aufstockungsbetrag wird angerechnet
- Erwerbstätige Studierende: Aufstockungsbetrag wird angerechnet
Zudem: Green Top up für nachhaltiges Reisen (bis Projekt 2023): Aufstockungsbetrag wird angerechnet.
Konkret bedeutet dies, dass der Aufstockungsbetrag bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung und mit Kindern nicht als Einkommen angerechnet wird und somit den Teilnehmenden zur Verfügung steht.
Bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden hingegen wird der Aufstockungsbetrag (weiterhin) angerechnet.
Gerne möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auch auf Folgendes hinweisen: Auch wenn hiermit keine Verbesserung der Unterstützungsstrukturen für Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätige Studierende erzielt wurde, besteht ein grundsätzlicher finanzieller Vorteil für die betreffenden Studierendengruppen darin, dass sich der rückzahlbare BAföG Betrag zu Gunsten einer nicht rückzahlungspflichtigen Erasmus+ Förderung verringert.
Stand Sommersemester 2024