Das Praxissemester – 5. Semester
Erste Maschinenbau-Kenntnisse anwenden

In den Studiengängen Maschinenbau (B. Eng.), Wirtschaftsingenieurswesen Maschinenbau (B. Eng.) und Digital Engineering Maschinenbau (B. Eng.) ist das 5. Semester als Praxissemester vorgesehen.

Das bisher Erlernte aus dem Studium wird dabei in einem Maschinenbauindustriebetrieb praktisch angewendet.

Die Studiengänge Maschinenbau im Praxisverbund B.Eng. und  Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau im Praxisverbund B.Eng. benötigen keine Anmeldung eines Praxissemesters beim Carrer Service / SSB.

Übersicht zum Praxissemester

Praxissemesterbeginn und Anmeldung
Anmeldung des Praxissemesters erfolgt in der Regel im 4. Semester beim Studierenden-Servicebüro (Standard) oder im Career Service (bei detaillierten Rückfragen).

  • 31. Januar für ein Praxissemester im folgenden Sommersemester
  • 10. Juli für ein Praxissemester im folgenden Wintersemester

Hinweis: Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular machen können, dann füllen Sie es soweit aus wie möglich (vorläufige Anmeldung) und reichen die fehlenden Angaben spätestens bis zum Praxisbeginn nach.

Zulassung

  • die Anmeldung termingerecht erfolgt ist,
  • die Praxisstelle anerkannt wurde,
  • der Ausbildungsvertrag genehmigt wurde.

Zulassung zum Praxissemester

PO2011 BM und BWi:
Z2: Zulassung bei 60 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester

PO2018 - BM:
Z2: Zulassung bei 57 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester sowie M15.1 (Modul „Einführung in das wissenschaftl. Arbeiten“)

PO2018 - BWi:
Zulassung bei 61 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester sowie W17.1 (Modul „Einführung in das wissenschaftl. Arbeiten“)

PO2021 - DEM:
Zulassung bei 59 Leistungspunkten aus dem 1. und 2. Semester und 30 Leistungspunkten aus dem 3. und 4. Semester sowie DE23.1

Dauer
Min. 18 Wochen

Leistungsnachweis
Anfertigung von ein oder zwei Studienarbeiten

Hinweis: Laut PO sollten im Praxissemester zwei Studienarbeiten (zwei kleine Ingenieur-Projekte) bearbeitet werden. Für eine sollten Sie eine Arbeitszeit von 10 Wochen planen (Studienarbeit = 12 Leistungspunkte x 30h / (7,5 h x 5 Tage) = 10 Wochen). Wenn keine Studienarbeit angefertigt wird, ist ein Praxissemesterbericht zu erstellen.

Nach dem Praxissemester
Die Bescheinigung (das Formular) über das Praxissemester unterschreibt der Betreuer der Studienarbeiten. Diese Bescheinigung ist zur Anerkennung des Praxissemesters beim SSB einzureichen, damit man sich zu den Klausuren des sechsten Semesters anmelden kann.

→ Weiterführende Informationen

 

Studentische Arbeiten:

Sie haben die Möglichkeit Ihre Studien- oder Abschlussarbeit an einem unserer drei Institute zu erstellen. Offene Ausschreibungen mit Thema finden Sie auf den Institutsseiten.

Formulare zum Praxissemester

Kontakt

Sind noch offene Fragen geblieben? Das freundliche Team des Career Service unterstützt bei der Orientierung und Fragen rund ums Studium:

Erstinformation:

Career Service
Tel.: +49 5341 875 15605
E-Mail career@ostfalia.de

Dipl.-Ing. Thomas Hoffmann
Dipl.-Ing. Kornelia Pusch
Jessica Sölter M.A.
Julia Hussendörfer M.A.


Allgemeine Beratung

Studierenden-Servicebüro WF 
Telefon: +49 (0)5331 939 15210
E-Mail: ssb-wf-s@ostfalia.de


Für Fachfragen vereinbaren Sie einen Termin mit Prof. Marcus Menzel.

Fachberatung:

Fakultät Maschinenbau 
Praxissemesterbeauftragter
Herr Prof. Dr. rer.nat. Marcus Menzel
Telefon: +49 (0)5331 939 45680  
E-Mail:  ma.menzel@ostfalia.de

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