Praxissemester in den Bachelorstudiengängen 

Hinweise zur BPO 2022 und 2020

Für die Bachelorstudiengänge der BPO 2022 und 2020 sind zwei vollständige Praxissemester vorgesehen.

  • RFS (5. und 7. Semester)
  • RPP (4. und 7. Semester)
  • WR (4. und 7. Semester)

Alle Bestimmungen zu den Praxiszeiten finden Sie in der Praxiszeitenordnung 2020.

 

Hinweise zur BPO 2014

Für die Bachelorstudiengänge der BPO 2014 sind zwei vollständige Praxissemester (5. und 7. Semester) vorgesehen. Alle Bestimmungen zu den Praxiszeiten finden Sie in der Praxiszeitenordnung 2014, die gründlich zu lesen ist.

 

Allgemeine Hinweise

Informationen zu den Praxiszeiten erhalten Sie auf den Seiten der Fakultät Recht und des Career-Services.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen per Mail nur an folgende E-Mail-Adresse: praxiszeiten-r@ostfalia.de

 

Anmeldung der Praxissemester

Anmeldefrist:
Sommersemester:   bis zum 15. Februar
Wintersemester:      bis zum 15. Juli

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Praxissemester nach §8 Abs. 3: min. 61 Leistungspunkte
  2. Praxissemester abweichend zu §8 Abs. 4 Praxiszeitenordnung: min. 149 Leistungspunkte

 

Die Formulare zur Anmeldung Ihrer Praxiszeit können Sie auf den Seiten des Career-Service oder hier herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass die Praxiszeitenstellen zu genehmigen sind (s.u.) und dass Sie die jeweils korrekten Unterlagen vollständig ausgefüllt haben, bevor Sie diese abgeben.
Nicht vollständig ausgefüllte Unterlagen werden nicht bearbeitet!

 

Vorläufige Anmeldung

Es ist möglich, sich für ein Praktikum anzumelden, auch wenn Sie noch keinen festen Praktikumsplatz haben (vorläufige Anmeldung). Mindestangaben in der vorläufigen Anmeldung an den Career-Service sind Name, Matrikelnummer und Unterschrift. Die übrigen Informationen können im Nachgang dem Career-Service übermittelt werden. Sollten Sie tatsächlich keine Stelle finden, können Sie das jeweilige Semester weiterstudieren (zu beachten: Studienbeitragsbefreiung gilt dann nicht). Für die vorläufige Anmeldung des 1. oder 2. Praxissemesters nutzen Sie bitte die normalen Formulare zur Anmeldung der Praxissemester.

 

Praxissemester-Informationsveranstaltung

Die Fakultät bietet jedes Semester eine Infoveranstaltung zum Praxissemester an: Die einmalige Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für Studierende obligatorisch! (§ 4 Abs. 1 S. 2 Praxissemesterordnung).
Die jeweiligen Termine werden rechtzeitig bei den News für Studierende bekannt gegeben.

 

Praxissemester-Dauer

Nach den Praxiszeitenordnungen sind in den Bachelorstudiengängen jeweils zwei vollständige Praxissemester vorgesehen. Das Praxissemester dauert (mind.) 22 Wochen Vollarbeitszeit, die ohne Unterbrechnung zu absolvieren sind. Dies schließt im 7. Semester grundsätzlich die Bachelorarbeit mit einer anwendungsorientierten Themenstellung oder aber das Bearbeiten einer theoretischen Fragestellung ein.

 

Anerkennung von Werkstudententätigkeiten

Nach der BPO 2014 und 2020 ist unter den Voraussetzungen des §12 der Praxiszeitenordnungen eine Anrechnung von Werkstudentätigkeiten in Ausnahmefällen als Praktika möglich.

Zur Beantragung beachten Sie bitte unbedingt die Checkliste zur Anrechnung des 1. und 2. Praxissemesters. Die Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.

Seit der BPO 2020 ist eine Beantragung der Anrechnung von Werkstudententätigkeiten nur noch auf die Zukunft möglich. Der begründete Ausnahmefall bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitzenden.

 

Bescheinigung "Pflichtpraktikum"

Die im Rahmen des Studiums abzuleistenden Praxiszeiten sind beim Praxissemester im Umfang von 22 Wochen Pflichtpraktika. Die Vereinbarung einer Verlängerung der Praxiszeiten mit dem jeweiligen Unternehmen ist möglich, diese verlängerten Zeiten sind dann jedoch keine Pflichtpraktika im Sinne des Mindestlohngesetzes.
Wenn Sie für Ihren Betrieb/Firma eine Bescheinigung benötigen, dass Ihr Praktikum ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums ist, wenden Sie sich bitte an das SSB; dieses stellt die Bescheinigungen aus.

 

Stellenangebote für Praxiszeiten

Mögliche Praxisstellen finden Sie auf unserer Website unter dem Punkt "Stellenangebote“, beim "Treffpunkt Karriere" der Ostfalia und natürlich auf Eigeninitiative.
Beachten Sie bitte, dass es, vor allem bei größeren Konzernen, zu längeren Bearbeitungszeiten für eine Bewerbung kommen kann – eine Bewerbung mindestens 2-3 Monate (eher ein halbes Jahr) vor Praktikumsbeginn ist empfehlenswert.

 

Auslandspraktika

Für Praxissemester im Ausland ist ein weit größerer Planungsaufwand nötig – spätestens ein Jahr vor dem geplanten Beginn sollte man die Bewerbungsphase starten. Bitte beachten Sie außerdem die Anrechnungsbestimmungen in der Praxiszeitenordnung (§12 Abs.6).
Für weitere Informationen und Hilfen wenden Sie sich bitte an das International Student Office.

 

Praxisbericht

Grundlegendes zum Praxisbericht – Anfertigung

In der Praxisphase erfolgt die schriftliche Ausarbeitung durch die Anfertigung eines Praxisberichts. Dieser Bericht ist als Studienleistung anzufertigen und wird benotet, die Note geht jedoch nicht in die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses ein. Die erfolgreiche Ableistung wird durch die zuständige Hochschullehrerin/den zuständigen Hochschullehrer auf dem Formular "Bescheinigung über die Praxisphase" bestätigt.

Der Praxisbericht soll neben einem Inhaltsverzeichnis und ggf. einem Literaturverzeichnis auf 7-8 Text-Seiten folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Stelle, bei der die Praxiszeit absolviert wurde
  • Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten und ihrer Einbindung in den Arbeitsablauf der betreuenden Organisationseinheit
  • Beschreibung eines durchgeführten Projektes oder eines Schwerpunktthemas
  • Bewertung der eigenen Tätigkeiten im Hinblick auf das weitere Studium
  • Zusammenfassung der angestrebten und erzielten Ergebnisse
  • Auswertung der einschlägigen vorbereitenden Literatur sofern relevant

 

Der Bericht sollte folgendes Layout haben: Leitfaden zur Erstellung rechtswissenschaftlicher Arbeiten.

Der Bericht ist 3 Wochen nach Ableistung der Praxisphase bei der/dem betreuenden Hochschullehrer/in abzugeben.

Wichtig!: Bitte fragen Sie vor Fertigung des Praxisberichtes die/den betreuende/n Hochschullehrer/in, ob eventuell abweichende formale bzw. inhaltliche Vorgaben zu beachten sind.

Zu Beachten

Besonders wichtig ist, dass die Praxisstelle genehmigt ist und Sie einen betreuenden Professor haben. Dieser steht Ihnen während der Praxissemester zur Seite, falls es zum Beispiel zu Fragen oder Problemen kommen sollte. Auch hier gilt, die entsprechenden Personen rechtzeitig zu kontaktieren, die Betreuung abzusprechen, alle nötigen Unterschriften einzuholen und die Fristen zu wahren. Bitte denken Sie daran, dass die Professoren während der Klausurenzeit und in den Semesterferien nicht erreichbar und somit Unterschriften, etc. bis 15. Juli bzw. 15. Februar einzuholen sind.

 

 

Kontakt

Praxiszeitenbeauftragter
Ass. iur. Oliver Kahl, LL.M.

Telefon: 05331 / 939 33310
E-Mail: praxiszeiten-r@ostfalia.de

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Stand Juli 2021

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