Wahlpflichtfächer

Das Studium umfasst neben den Modulen des Pflichtbereichs auch frei wählbare Module - sogenannte Wahlpflichtfächer (WPF) bzw. Wahlfächer (WF).

Dabei muss jeder Studierende Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 Veranstaltungen ablegen. Studierende, die darüber hinaus weitere Wahlpflichtfächer absolvieren, können auswählen, welche Wahlpflichtfächer in die Berechnung der Bachelornote einfließen sollen. Sie können sich insgesamt bis zu drei weitere Wahlpflichtfächer/Wahlfächer auf Ihrer Notenübersicht ausweisen lassen, diese fließen dann jedoch nicht in die Gesamtnote mit ein. Dabei kann gewählt werden, ob diese mit Note oder nur als "bestanden" auf dem Zeugnis auftauchen.

Wahlpflichtfächer sind dabei sowohl Veranstaltungen, die der Prüfungsausschuss als Wahlpflichtfächer zugelassen hat sowie Veranstaltungen in den Bachelor-Studiengängen der Fakultät Recht im 6. Semester, die nicht zum Pflicht-Curriculum der oder des Studierenden gehören und durch eine Prüfung mit einer separat ausgewiesenen Note abgeschlossen werden können.

Alle Fächer, die nicht im Curriculum des eigenen Studienganges und nicht als WPF anerkannt sind, können als Wahlfach belegt werden.

Wahlpflichtfachangebot

Sie finden alle Wahlpflichtfächer und Tutorien im entsprechenden Plan auf stundenplan.ostfalia.de.

Wahlpflichtfächer des Wintersemesters 2024/2025 

Reguläre Veranstaltungen als Wahlpflichtfach

Im Reiter "Teilnahme" finden Sie reguläre Veranstaltungen anderer Studiengänge (bzw. der anderen Vertiefungsrichtung), die Sie als Wahlpflichtfach belegen können.

Sprachenangebot

Grundsätzlich kann­ ein Fremdsprachenkurs­ ab Niveau IV als WPF anerkannt werden.

Das aktuelle Kursangebot des Sprachenzentrums finden Sie hier.

Wahlfach

Alle Fächer, die nicht im Curriculum des eigenen Studienganges und nicht als WPF anerkannt sind, können als Wahlfach belegt werden.

Veranstaltungen anderer Fakultäten können nur als Wahlfach belegt werden.

Wahlfächer werden generell beim Prüfer und nicht in der elektronischen Prüfungsverwaltung angemeldet.

Sie können eine Leistungsbescheinigung (mit und ohne Note) erhalten. Bitte benutzen Sie dafür die Formulare PA 4 bzw. PA 5, welche nur vom Dozenten ausgefüllt werden und nicht vom Dekanat.

Teilnahme

Alle Studierenden wählen im Rahmen des Wahlpflichtmoduls zwei Wahlpflichtfächer, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden müssen.

Zu beachten: Für RPP-Studierende (der BPO 2014) muss mindestens eines der WPF aus dem rechtswissenschaftlichen Curriculum sein.

Unabhängig von den erreichten Credit Points dürfen nach Rücksprache mit dem Studiendekan alle Studierenden ein WPF belegen, sobald die Zulassungsvoraussetzungen gemäß §7f Abs. 5 BPO erfüllt sind, d. h. dass alle Studierenden, die das vierte Fachsemester erreicht haben und die Prüfungen des 1. sowie 2. Semesters erfolgreich absolviert haben, ein WPF belegen dürfen.

Regelmäßiges Angebot an Wahlpflichtfächern (PO 2014)

Regelmäßiges Angebot an Wahlpflichtfächern (PO 2011)

An/Abmeldung

Alle Wahlpflichtfächer, die regulär im Stundenplan stehen, können "normal" besucht werden, wie jede andere Vorlesung auch. Erst für die Prüfung ist eine Anmeldung über die elektronische Prüfungsverwaltung (ePV) zum offiziellen Prüfungsanmeldungszeitraum nötig (auch hier wie für jede andere Veranstaltung auch).

Bei WPF in Seminarform (Prüfungsform: Referat) ist eine zusätzliche Anmeldung bei der Dozentin/beim Dozenten erforderlich. Hierfür wird auf den "News für Studierende" oder in einer Mail oder in Aushängen das Datum für die Infoveranstaltung der/des jeweiligen Dozentin/Dozenten für dieses WPF eingestellt. Auf dieser Verstaltung erhalten Sie dann alle nötigen Informationen direkt von der Dozentin/vom Dozenten.

Eine Abmeldung von einem Wahlpflichtfach ist nach Antritt der Prüfung nicht mehr möglich.
Dies gilt auch, wenn Sie ein WPF in Seminarform mit einem Referat als Prüfungsform gewählt haben - ein Rücktritt ist nach der Themenvergabe nicht mehr möglich (siehe PA-Protokoll vom 16.10.2013, TOP 7).

Zu beachten:

  • Seit HISinONE sind nur max. 2 WPF´s anmeldbar
  • Weitere WPF´s können über die Rubrik Wahlfach angemeldet werden (es ist systembedingt, dass dort 0 CP erscheinen)
  • Am Ende des Studiums stellt das SSB auf Wunsch eine Übersicht über alle zusätzlich erbrachten Leistungen inkl. Note/CP aus

Auswahl

Die Studierenden wählen die Wahlpflichtfächer aus dem aktuellen, vom Prüfungsausschuss genehmigten, Angebot der Brunswick European Law School (BELS).

Die Wahlpflichtfächer im Studiengang RPP sind innerhalb des rechtswissenschaftlichen Veranstaltungsprogramms auszuwählen (alte BPO, gemäß BPO Anlage 1 RPP) - beim RPP-Studiengang nach der neuen BPO muss nur noch ein WPF aus dem rechtswissenschaftlichen Bereich kommen.
Studierende der Studiengänge WR und RFS können aus dem wirtschaftswissenschaftlichen und/oder rechtswissenschaftlichen Veranstaltungsprogramm Wahlpflichtfächer wählen.

Fächer anderer Fakultäten können nicht als WPF belegt werden. Sollten Sie dies wünschen, muss es beim Prüfungsausschuss beantragt und dort genehmigt werden.

Sofern Sie Wünsche und Vorschläge für Wahlpflichtfächer haben, senden Sie diese bitte an dekanat-r@ostfalia.de

Prüfung

Sollten Sie eine Prüfung in einem Wahlpflichtfach nicht bestehen, können Sie auch in einem anderen WPF den nächsten Prüfungsversuch absolvieren, da WPF nur unregelmäßig angeboten werden.
Eine K180 - Modulklausur zählt für zwei WPF (6 CP).

Alle WPF, die in der EPV hinterlegt sind, werden automatisch mit 3  CP gewertet.

Wenn Sie mehr als zwei WPF belegen, gehen nur die beiden besten (bzw. von Ihnen genannten) in die Endnote ein.

Anerkennung von Wahlpflichtfächern

Die Anerkennung eines Wahlpflichtfaches z.B. aus einem voherigen Studium ist im Einzelfall möglich und muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistung (PA3) ausgefüllt und zusammen mit der Modulbeschreibung des anzurechnenen Faches im Dekanat eingereicht werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass es sich nicht um ein grundständiges Fach handelt, da das Leistungsniveau mindestens den Anforderungen der Wahlpflichtfächer der BELS entsprechen muss.

Sprachenangebot

Grundsätzlich kann­­ ein Fremdsprachenkurs­­ ab Niveau IV als WPF anerkannt werden.

Das aktuelle Kursangebot vom Sprachenzentrum finden Sie hier...

Tutorien

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