Wahlpflichtfächer
Das Studium umfasst neben den Modulen des Pflichtbereichs auch frei wählbare Module - sogenannte Wahlpflichtfächer (WPF) bzw. Wahlfächer (WF).
Dabei muss jeder Studierende Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von mindestens 2 Veranstaltungen ablegen. Studierende, die darüber hinaus weitere Wahlpflichtfächer absolvieren, können auswählen, welche Wahlpflichtfächer in die Berechnung der Bachelornote einfließen sollen. Sie können sich insgesamt bis zu drei weitere Wahlpflichtfächer/Wahlfächer auf Ihrer Notenübersicht ausweisen lassen, diese fließen dann jedoch nicht in die Gesamtnote mit ein. Dabei kann gewählt werden, ob diese mit Note oder nur als "bestanden" auf dem Zeugnis auftauchen.
Wahlpflichtfächer sind dabei sowohl Veranstaltungen, die der Prüfungsausschuss als Wahlpflichtfächer zugelassen hat sowie Veranstaltungen in den Bachelor-Studiengängen der Fakultät Recht im 6. Semester, die nicht zum Pflicht-Curriculum der oder des Studierenden gehören und durch eine Prüfung mit einer separat ausgewiesenen Note abgeschlossen werden können.
Alle Fächer, die nicht im Curriculum des eigenen Studienganges und nicht als WPF anerkannt sind, können als Wahlfach belegt werden.