Antidiskriminierungsstelle 

Die Antidiskriminierungsstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Studierende an der Fakultät Soziale Arbeit, die Diskriminierung erfahren oder beobachten sowie Fragen oder Unterstützungsbedarf zum Thema (Anti-)Diskriminierung haben.

Unsere Stelle versteht sich als Beratungs-, Vermittlungs- und Informationsstelle. Ziel ist es, betroffene Studierende im Umgang mit Diskriminierungserfahrungen zu unterstützen und aktiv zum Abbau von Diskriminierung beizutragen.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Gemeinsam finden wir einen Weg!

 
 

Unsere Aufgaben:

 

  • Beraten und Unterstützen: Vertrauliche und unabhängige Beratung und Unterstützung von betroffenen Personen, insbesondere Studierenden.
  • Informieren: Bereitstellung von Informationen zu Handlungsmöglichkeiten in Diskriminierungsfällen.
  • Sensibilisieren und Aufklären: Förderung des Bewusstseins für Antidiskriminierungsthemen durch Veranstaltungen, Weiterbildungen und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Vernetzen: Aufbau und Pflege von inner- und außeruniversitären Netzwerken im Bereich Antidiskriminierung.
 
 
 
 
 
 

Svea Paul M.A.

Mitarbeiterin Antidiskriminierungsstelle
Kooperation der Fakultät Soziale Arbeit
und des Gleichstellungsbüros
Am Exer 6, 38302 Wolfenbüttel
 
Raum 122
 
+49 (0)5331 939 37650
 
Sprechzeiten nach Vereinbarung
 
 

Was ist Diskriminierung

Diskriminierung äußert sich in verschiedenen Arten der Herabsetzung, Benachteiligung, (sexuellen) Belästigung, Stigmatisierung, Abwertung oder des Ausschlusses aufgrund von tatsächlichen oder angenommenen Eigenschaften:

  • rassistische Zuschreibungen, die sich beispielsweise auf die vermutete Herkunft, das Aussehen, das Verhalten oder die Sprache beziehen
  • Geschlecht, Geschlechtsidentität bzw. Geschlechtszuschreibungen
  • sexuelle Orientierung
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
  • Lebensalter
  • soziale Herkunft bzw. Status oder Zugehörigkeit
  • Familienstatus

Sie kann direkt im Kontakt mit anderen oder indirekt durch vermeintlich neutrale Verfahren, Regelungen oder Kriterien geschehen.

Diskriminierung kann sich nicht nur auf ein einziges Merkmal beziehen, sondern aufgrund von mehreren Dimensionen stattfinden. Dies wird als Mehrfachdiskriminierung bezeichnet. Das bedeutet, dass Personen gleichzeitig mehreren benachteiligten Gruppen angehören können und verschiedenen Formen von Diskriminierung ausgesetzt sind.

Wer kann sich an uns wenden

Die Antidiskriminierungsstelle ist Ihre Ansprechperson, wenn Sie …

  • selbst Diskriminierung im universitären Kontext erlebt haben und darüber sprechen möchten und Unterstützung brauchen.
  • sich unsicher sind, ob Ihnen Diskriminierung widerfahren ist und diesbezüglich Redebedarf haben.
  • Diskriminierung an der Fakultät beobachtet haben und sich dazu vertraulich beraten lassen möchten und sich über Möglichkeiten der Unterstützung informieren möchten.
  • Informationen zu (Anti-)Diskriminierungsthemen benötigen.
  • Ideen und Anregungen für mehr Diskriminierungssensibilität an der Fakultät haben und teilen möchten.

Beratungsgrundsätze

Sie werden an der Fakultät Soziale Arbeit diskriminiert oder haben Diskriminierung beobachtet? Dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung brauchen oder Fragen haben.

Wir bieten eine vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme Beratung an. Im Fokus der Beratung stehen alleine Ihre Perspektive sowie Ihre Bedürfnisse. Gemeinsam klären und sortieren wir in einem unabhängigen und geschützten Umfeld das Geschehene und besprechen, welche Handlungsoptionen möglich sind. Dabei bestimmen Sie, welches weitere Vorgehen für Sie infrage kommt.

Die Beratungen finden in Präsenz statt.
Um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, melden Sie sich einfach per Mail: sv.paul@ostfalia.de.

Gedächtnisprotokoll

Als Gesprächsgrundlage der Beratung kann das Gedächtnisprotokoll dienen. Das Protokoll soll den betroffenen Studierenden und Zeug*innen dazu dienen, sämtliche relevanten Informationen des Diskriminierungsvorfalls festzuhalten. Die Anfertigung kann dennoch unabhängig von den Beratungsgesprächen erfolgen und stellt keine Voraussetzung für ein Erstgespräch dar.

 

Gedächtnisprotokoll

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