Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das oberste Gremium der Fakultät und wird durch die Hochschulwahlen bestimmt. Er tagt in der Regel dreimal je Semester. Seine Sitzungen sind öffentlich, ausgenommen die Tagesordnungspunkte zu Personalthemen. Einladungen und Protokolle finden Sie in unserem Intranet-Bereich.
Aufgaben
- Beschließt in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung.
- Beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen.
- Nimmt zur Einführung, bei wesentlichen Änderungen und bei Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung.
(vgl. § 44 Niedersächsisches Hochschulgesetz und § 16 Grundordnung der Hochschule).