Auslandssemester zu jeder Zeit
Wenn Sie für ein Semester im Ausland studieren und dort
Studienleistungen erbringen, werden die im Ausland erbrachten Leistungen bei Gleichwertigkeit, d.h.
sofern Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studienfaches an der Fakultät
Wirtschaft im Wesentlichen entsprechen, auf Antrag beim Prüfungsausschuss anerkannt.
Auslandssemester im 5. Fachsemester
Wir empfehlen, einen Studienaufenthalt im Ausland in ihrem dritten
Studienjahr einzuplanen. Für ein Studiensemester im Ausland ist das 5. Fachsemester vorgesehen.
Hierfür bieten wir einen speziell abgestimmten Studienverlaufsplan in den Bachelorstudiengängen an,
der mit einem Wechsel der Anlage der Prüfungsordnung verbunden ist.
Wesentlicher Vorteil eines Wechsels ist die Integration des
Auslandssemesters bei gleichzeitigem Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit. Voraussetzung
für den Wechsel der Anlage sind die 90 CP der ersten drei Fachsemester sowie eine
Antragstellung an den Prüfungsausschuss im vierten Semester.
Für ein
Studiensemester im 5. Fachsemester müssen Sie mindestens 15 CP nach dem ECTS
studiengangspezifische Fächer an der ausländischen Hochschule erfolgreich nachweisen sowie das
Modul „Projekt Studium im Ausland“ (6 CP) ableisten. Die 15 CP an der ausländischen
Hochschule werden dann mit einem Faktor von 1,6 vergütet, somit erhalten Sie 24 CP für die Module
im Ausland. Plus der 6 CP des Moduls Projekt Studium im Ausland erlangen Sie somit insgesamt 30 CP
im 5. Semester. Im 6. Fachsemester leisten Sie Ihre Praxisphase ab und fertigen Ihre
Bachelorarbeit an.
Für die Planung des Auslandsstudiums innerhalb Europas sollten Sie
in der Regel 1 Jahr Vorlaufzeit vorsehen, für die Planung eines Auslandsaufenthalts außerhalb
Europas 1,5 Jahre. Für einen Studienplatz im Ausland an einer unserer Partnerhochschulen muss ein
internes Bewerbungsverfahren durchlaufen werden.
Einen Überblick über die Möglichkeiten im Bachelorstudium finden
sie in unserem
Flyer.