Bei einem Wechsel des Studiengangs an der Fakultät, oder soweit Studierende von anderen Hochschulen kommen und das Studium an der Fakultät Wirtschaft in einem hier angebotenen Studiengang fortsetzen, sind Vorleistungen aus einem seitherigen Studiengang bzw. an einer anderen Hochschule anzuerkennen, wenn Gleichwertigkeit gegeben ist. Dies setzt gegebenenfalls eine inhaltliche Prüfung der Vorleistung anhand der anderweiten Prüfungsordnung bzw. sonstiger Unterlagen wie Skripten usw. voraus. Die Prüfung von Vorleistungen erfolgt ausschließlich nach der Immatrikulation an der Fakultät Wirtschaft. Entsprechend begründete Anträge sind beim Prüfungsausschuss einzureichen.
Infoblatt zur Anerkennung von Vorleistungen an der Fakultät Wirtschaft
Findet das Kolloquium bis 1 Monat nach Lehrveranstaltungsbeginn statt, muss trotzdem eine Rückmeldung erfolgen, der Studienbeitrag wird auf Antrag (erhältlich im Studierenden-Service-Büro) zurück erstattet. Die genaue Frist wird vom Präsidium semesterweise festgelegt und wird zum Anfang des Rückmeldezeitraums bekannt gegeben.
Findet das Kolloquium nach diesem bekannt gegebenen Termin statt, kann auch keine Rückerstattung der Beiträge erfolgen.
Findet das Kolloquium bis 1 Monat nach Lehrveranstaltungsbeginn statt, muss eine formale Rückmeldung erfolgen, die Studiengebühren und der Studienbeitrag werden auf Antrag (erhältlich im Studierenden-Service-Büro) zurück erstattet.
Fernstudierende sollten in diesem Fall bis zum Semesterbeginn Herrn Ranke in Wolfenbüttel informieren, damit kein Gebührenbescheid erstellt wird. Die genaue Frist wird vom Präsidium semesterweise festgelegt.
Findet das Kolloquium nach diesem bekannt gegebenen Termin statt, kann auch keine teilweise Rückerstattung der Gebühren und Beiträge erfolgen.