Ab WS 24/25 nur noch Rückerstattung der Semesterticket-Beiträge im Auslands-Pflichtpraktikum

Als Student*in eines Präsenzstudiengangs zahlst du einen Semesterbeitrag, der ab Wintersemester 2024/25 einen Beitrag für das Deutschlandsemesterticket enthält. Grundlage für diesen Anteil sind Verträge, die der AStA mit den Verkehrsbetrieben abschließt. Wenn du ein Pflichtpraktikum im Ausland absolvierst, kannst du die Kosten dafür auf Antrag erstattet bekommen.

Weitere Informationen inkl. Rückerstattungsantrag findest du auf der Webseite des AStA zum Semesterticket.

Wenn du den Beitrag auf Grund eines Ausland-Pflichtpraktikums erstattet bekommen möchtest, musst du dem Antrag an den AStA eine Bestätigung darüber beilegen. Diese Bestätigung erhältst du wahlweise vom SBB oder Career Service. Voraussetzung dafür ist, dass du dich dort offiziell zum Pflichtpraktikum inkl. Vertragskopie angemeldet hast und dass du bereits zu dem Semester zurückgemeldet bist, für das du eine Rückerstattung beantragst.