Studierendenstatus und Versicherungsfragen während des Praxissemesters, bzw. der Praxisphase
Studierende bleiben während der Durchführung eines in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums (Praxissemester/Praxisphase) immatrikuliert. Ihre Rechtsstellung ist die gleiche wie während der Fachsemester. Daraus folgt, dass die üblichen versicherungsrechtlichen Bedingungen wie für allgemeine Semester gelten.
Im Einzelnen gilt: