Aufgaben der Gremien
Aufgaben des Fakultätsrats
Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung (vgl. § 44 Niedersächsisches Hochschulgesetz).
Aufgaben der Kommission für Lehre und Studium
Die Kommission für Lehre und Studium (Studienkommission) wird vom Fakultätsrat gewählt und
befasst sich mit allen Lehr-, Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fakultät. Sie erarbeitet
insbesondere Empfehlungen für die Einrichtung und Ausgestaltung der Studiengänge, sowie für den
Inhalt der Prüfungs- und Studienordnungen.
Der Fakultätsrat hat die Studienkommission vor seinen Entscheidungen in den genannten
Angelegenheiten zu hören (vgl. § 45 Niedersächsisches Hochschulgesetz).
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss wird vom Fakultätsrat gewählt und stellt die Durchführung der Prüfungen sicher. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig der Fakultät über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen (vgl. § 4 Diplomprüfungsordnungen bzw. § 4 Bachelorprüfungsordnungen).