Aufgaben der Gremien

 

Aufgaben des Fakultätsrats

Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung (vgl. § 44 Niedersächsisches Hochschulgesetz).

 

Aufgaben der Kommission für Lehre und Studium

Die Kommission für Lehre und Studium (Studienkommission) wird vom Fakultätsrat gewählt und befasst sich mit allen Lehr-, Studien- und Prüfungsangelegenheiten der Fakultät. Sie erarbeitet insbesondere Empfehlungen für die Einrichtung und Ausgestaltung der Studiengänge, sowie für den Inhalt der Prüfungs- und Studienordnungen.

Der Fakultätsrat hat die Studienkommission vor seinen Entscheidungen in den genannten Angelegenheiten zu hören (vgl. § 45 Niedersächsisches Hochschulgesetz).

 

Aufgaben des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss wird vom Fakultätsrat gewählt und stellt die Durchführung der Prüfungen sicher. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig der Fakultät über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen (vgl. § 4 Diplomprüfungsordnungen bzw. § 4 Bachelorprüfungsordnungen).