Fakultätsrat
Aufgaben des Fakultätsrates
Der Fakultätsrat besteht aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern: Sieben Professor*innen, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und/oder Verwaltung und zwei Studierende. Jede Gruppe wählt Ihre eigenen Vertreter*innen.
Der Fakultätsrat kann Kommissionen bilden und Beauftragte zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben bestellen. Zu den Aufgaben des Fakultätsrates zählen:
- Der Fakultätsrat entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind (z.B. Zuweisung von Lehrveranstaltungen zu Lehrenden).
- Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen. Zusätzlich benötigen Ordnungen, insbesondere Prüfungsordnungen der Fakultät die Genehmigung des Präsidiums.
- Der Fakultätsrat nimmt auch zur Einführung, zu wesentlichen Änderungen und zur Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung.
- Er beschließt die Verwendung bzw. Verteilung der Haushaltsmittel innerhalb der Fakultät.
Details siehe aktuelle Version des NHG.
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Sitzungstermine des Fakultätsrats im Wintersemester 2023/24:
18.10.2023
29.11.2023
17.01.2024
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