Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und sich für einen
Bachelorstudiengang interessieren, dann bewerben Sie sich über uni-assist.
Zunächst registrieren Sie sich online über
My-Assist.
Nach der Online-Registrierung senden Sie Ihre Unterlagen in beglaubigter Form bitte per Post an uni-assist e.V., 11507 Berlin, GERMANY.
Die Bewerbungsphasen sind wie folgt:
WICHTIG: Erst nachdem uni-assist Ihre vollständigen Unterlagen fristgerecht per Post erhalten hat, können diese nach erfolgreicher Überprüfung an uns weitergeleitet werden.
Weitere Details zum Bewerbungsprozess über uni-assist finden Sie hier: https://www.uni-assist.de/bewerben-in-6-schritten/#c1173
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und sich für einen Masterstudiengang interessieren, dann bewerben Sie sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/
Die Bewerbungsphasen sind wie folgt:
Falls Sie schon einmal von uni-assist geprüft wurden und einen offiziellen Prüfbericht von uni-assist, die sogenannte VPD (Vorprüfungsdokumentation), vorlegen können, dann müssen Sie sich nicht erneut über uni-assist bewerben. Sie bewerben sich stattdessen direkt über unser Online-Bewerbungsportal: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einem staatlich anerkannten Studienkolleg in Deutschland mit dem Bestehen der Feststellungsprüfung erlangt haben, dann müssen Sie sich nicht über uni-assist bewerben. Sie bewerben sich stattdessen direkt über unser Online-Bewerbungsportal: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/
Sie können sich nicht direkt für das Studienkolleg bewerben. Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang interessieren, bewerben Sie sich über uni-assist. Uni-assist wird Ihre Hochschulzugangsberechtigung prüfen und die Bewerbung an uns weiterleiten. Falls Sie eine indirekte Hochschulzugangsberechtigung aufweisen, melden wir Sie am Niedersächsischen Studienkolleg an und Sie erhalten von uns eine E-Mail mit Informationen zum weiteren Ablauf.
Weitere Informationen zum Niedersächsischen Studienkolleg finden Sie hier: https://www.stk.uni-hannover.de/de/
Um an unserer Hochschule studieren zu können, ist für ausländische Studienbewerber*innen ein Nachweis der Deutschkenntnisse anhand eines anerkannten Sprachzertifikats erforderlich. Die Auflistung der anerkannten Sprachzertifikate inkl. Sprachniveaus und etwaige Ausnahmeregelungen für das Einreichen eines Sprachzertifikats (z.B. abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland) finden Sie unter folgendem Link: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/.galleries/Immatrikulation-Download/Immatrikulation/Erforderliche-Deutsch-Sprachkenntnisse.pdf
Informationen zu unseren Sprachkursen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums: https://www.ostfalia.de/cms/de/sprachen/deutsch-als-fremdsprache/
Weitere Informationen zu Sprachkurse und Prüfungen finden Sie auch hier: https://www.goethe.de/ins/de/de/kur.html?gclid=EAIaIQobChMIgJue_6_9-QIVQeJ3Ch3ttAEIEAAYASAAEgIgQvD_BwE
Informationen zu Sprachkurse für Geflüchtete finden Sie auch unter folgendem Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/ukraine/basis-und-vertiefungssprachkurse-209587.html
Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise verloren haben und sich für einen Bachelorstudiengang interessieren, bewerben Sie sich über uni-assist. Hierbei füllen Sie im Rahmen des Bewerbungsprozesses einen sogenannten Selbstauskunftsbogen aus, welcher von uni-assist überprüft wird. Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbung gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie haben sich für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang beworben?
In diesem Fall melden wir Sie für den Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg an. Dieser findet immer am 01.09. (Wintersemester) und am 01.03. (Sommersemester) statt. Wenn Sie den Aufnahmetest mit einem überdurchschnittlich guten Ergebnis bestehen und Sie die für das Studium notwendigen Deutschkenntnisse vorweisen können, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid von uns.
Sie haben sich für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang beworben?
In diesem Fall melden wir Sie für den Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg an. Dieser findet immer am 01.09. (Wintersemester) und am 01.03. (Sommersemester) statt. Nachdem Sie den Aufnahmetest und die darauffolgende Feststellungsprüfung (im Januar oder Juli) bestanden haben, erlangen Sie die direkte Hochschulzugangsberechtigung und können sich direkt über unser Online-Bewerbungsportal bewerben: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/onlinebewerbung/
Weitere Informationen zum Niedersächsischen Studienkolleg finden Sie hier: https://www.stk.uni-hannover.de/de/
Ja, Sie können eine Gasthörerschaft beantragen. Auch wenn Sie z.B. Ihre Bildungsnachweise auf der Flucht verloren haben, denn für eine Gasthörerschaft ist ein formaler Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht notwendig.
Detaillierte Informationen zum Ablauf und zu den Antragsfristen finden Sie unter folgendem Link:https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/gasthoererschaft/
Hinweis: Über eine Gasthörerschaft kann kein Studienabschluss erfolgen.
Inga Ehrentraut
Raum 0.05
Telefon: +49 (0) 5331 939 15190
[Montag- Donnerstag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr, Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr]
Telefax: + 49 (0) 5331-939-15192
E-Mail:
i.ehrentraut@ostfalia.de
und
Hans-Georg Ranke
Raum 0.05
Telefon: +49 (0) 5331 939 15180 [Dienstag - Donnerstag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr]
Telefax: + 49 (0) 5331-939-15182
E-Mail:
h.ranke@ostfalia.de