Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags
Unabhängig von der kompletten Erstattung des Rückmeldebeitrags kann auch nur der Studentenwerksbeitrag auf Antrag zurückerstattet werden, wenn
1. Sie ein Urlaubssemester oder
2. ein Auslandsstudium absolviert haben.
Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags
Fristende für die Einreichung des Antrags:
- Bis 31.05. für das Sommersemester
- Bis 30.11. für das Wintersemester
Ansprechpartnerin bei Rückfragen
Frau Doreen Dreier
Telefonnummer: 0531-3914807
E-Mail: d.dreier@stw-on.de
Adresse:
Studentenwerk OstNiedersachsen
z. Hd. Frau Dreier
Katharinenstraße 1
38106 Braunschweig