Exmatrikulation auf eigenen Antrag

 

Student*innen können gemäß § 5 Abs. 1 der Immatrikulationsordnung der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaft jederzeit vom Studium an der Ostfalia zurücktreten.
Dazu ist es notwendig einen Exmatrikulationsantrag ausgefüllt und unterschrieben in den SSBs (Studierenden-Servicebüros der Standorte) abzugeben.

Exmatrikulationsanträge

Ansprechpartner*innen bei Rückfragen:

Mitarbeiter*innen der Studierenden-Servicebüros:

Wolfenbüttel: 05331-939-15020/15010

Wolfsburg: 05361 8922 15030

Salzgitter: 05341 875 15040

Suderburg: 05826 988 15050


 

Exmatrikulationsantrag bei einem internen Studiengangwechsel:

Exmatrikulationsantrag bei einem internen Studiengangwechsel

Ansprechpartner*innen des Immatrikulationsbüros:

Bewerbungshotline: 05331-939-77770, E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de

 

FAQ


Kann ich meine eingezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen?

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 der Immatrikulationsordnung der Ostfalia können geleistete Beiträge erstattet werden, wenn der Exmatrikulationsantrag innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn gestellt wird. Dies ist eine Ausnahmeregelung, sodass darüber hinaus auch geringfügige Verspätungen nicht berücksichtigt werden können.

Kann ich eine Exmatrikulation auch beantragen, wenn ich eine Prüfungsleistung im ersten Versuch nicht bestanden habe?

Grundsätzlich muss ein einmalig angefangenes Prüfungsverfahren (Beginn einer Modulprüfung) auch abschließend durchgeführt werden. Die Rechtsprechung geht grundsätzlich davon aus, Student*innen sich nach einem ersten, nicht bestandenen Prüfungsversuch eigenständig vom Studium abmelden, auf die restlichen Prüfungsversuche verzichten und deshalb das Prüfungsverfahren endgültig nicht bestanden haben. Klären Sie dieses Problem vor Antragsstellung mit Ihrem Prüfungsausschuss ab. 

In der Praxis nehmen zahlreiche Hochschulen Hochschulwechsler auch dann noch auf, wenn ein erstmaliger Prüfungsversuch als nicht bestanden abgelegt worden ist. Im Falle eines beabsichtigten Hochschulwechsels ist es daher ratsam, sich vor Antragsstellung mit der anderen (neuen) Hochschule diesbezüglich in Verbindung zu setzen. 

Ist eine Exmatrikulation per E-Mail möglich?

Ja, Sie können sich auch per E-Mail exmatrikulieren. Bitte senden Sie die E-Mail an das zuständige Studierenden-Servicebüro.

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