Nachfolgend finden Sie die zur Beantragung einer anteiligen Bezuschussung durch den Internationalisierungsfonds der Ostfalia erforderlichen Hinweise und Unterlagen.
Grundlegend können innovative Internationalisierungsmaßnahmen anteilig (Zuschusshöhe durch den Internationalisierungsfonds: 50%) gefördert werden.
Nähere Hinweise können Sie der nachstehenden Richtlinie entnehmen.
Bei Rückfragen und bei der Beantragung ist das International Relations Office gern behilflich!
Antragsfristen:
Ab 01.03.2024 akzeptieren wir nur noch Anträge in digitaler Form.
Bitte senden Sie diese an: international-relations@lists.ostfalia.de