Die Schaffung von internationalen Netzwerken wird von der Ostfalia als wünschenswertes Ziel erachtet. Diese kann durch neugeschlossene Kooperationen erreicht werden.In der Forschung können gemeinsam Projekte entwickelt, beantragt und durchgeführt werden sowie Workshops organisiert oder Konsortien gebildet werden. Auch die Mobilität von Lehrenden und Studierenden wird über Auslandskooperationen ermöglicht. Dadurch können erstere sich in der Lehre besser an international aktuellen und relevanten Inhalten, Fragestellungen und Methoden orientieren. Studierenden werden u.a. internationale Studienabschlüsse und Doppelqualifikationen ermöglicht.
Durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, sogenannte Inter-Institutional Agreements (IIA), können Hochschulen die Ausgestaltung ihrer Erasmus-Mobilität festlegen. Die Kooperationsvereinbarungen fußen auf der Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE), über die nur Hochschulen in Programmländern verfügen. Damit eine Zusammenarbeit zwischen Programm- und Partnerländern auf selbiger Grundlage möglich wird, enthalten Kooperationsvereinbarungen über die Mobilität mit Partnerländern auch alle Prinzipien und Elemente einer ECHE.
Bei Fragen zum Abschluss einer neuen Erasmus-Vereinbarung steht Ihnen das IRO gern zur Verfügung.
Es wird empfohlen, dass Hochschulen aus Programmländern diese Vereinbarung unterzeichnen, sobald sie für die Finanzierung der internationalen Mobilität ausgewählt werden, auf jeden Fall aber bevor die Mobilität stattfindet.
Zur Anbahnung neuer Kooperationen außerhalb Europas bitten wir Sie, den „Antrag auf Entwicklung einer neuen Kooperation“ auszufüllen. Dieser Antrag sollte anschließend beim Präsidium zur Vorlage für die nächste Präsidiumssitzung eingereicht werden. Dort wird dann entsprechend entschieden.