Gastdozenturen im Rahmen von Erasmus+

Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen und können. Dabei soll die Verbindung zwischen den Fakultäten an Heimat- und Gasthochschule gefestigt werden und die Entwicklung künftiger Kooperationsprojekte sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden angestrebt werden.

Beispiele einer Dozentenmobilität im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier.

Förderung

Die Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms der EU werden in der Regel nach folgenden Grundsätzen gefördert:

  • Die Geförderten erhalten ziellandabhängige, finanzielle Festzuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt:

 Der Zuschuss liegt für den Aufenthalt zwischen 140 Euro und 180 Euro pro Tag (länderabhängig)

  – siehe Tabelle:  

Zielland Stückkosten
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur an Hochschulen mit IIA für Lehraufenthalte oder z.B. Shadowings) 180 EUR
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 EUR
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 EUR
Personalmobilität zwischen Programm- und Partnerländern der Regionen 1 – 12
Tagessatz in Euro 180 EUR

 

Für die Fahrtkosten werden Stückkosten/Pauschalen zwischen 23 Euro und 1500 Euro, gestaffelt nach Entfernungskategorie gezahlt.

 

Distanz - einfache Entfernung Luftlinie (km) Stückkosten Fahrt Green Travel
10 - 99 23 EUR (vormals 20)  
100 - 499 180 EUR 210 EUR
500 - 1.999 275 EUR 320 EUR
2.000 - 2.999 360 EUR 410 EUR
3.000 - 3.999 530 EUR 610 EUR
4.000 - 7.999 820 EUR  
8.000 und mehr 1500 EUR  

 

  • Green Travel: Diese Option kann gewählt werden,​ wenn die Anreise zum Zielort als auch der überwiegende Teil der Rückreise mit der Option „grünes Reisen“ nach Definition der Europäischen Kommission durchgeführt und ein entsprechendes Transportmittel genutzt wird.​ (Definition laut Europäischer Kommission: “Green travel is defined as the travel that uses low-emissions means of transport for the main part of the travel,​ such as bus,​ train or car-pooling.​”
  • die Mindestaufenthaltsdauer an der Partnereinrichtung beträgt zwei Tage und eine Lehrverpflichtung von mindestens 8 Stunden,
  • Kurzzeitdozenturen können maximal bis zu einer Dauer von 60 Tagen gefördert werden, wobei die die durchschnittliche Förderdauer 1-2 Wochen beträgt.
  • Zusätzlich kann jeweils ein Tag für die Anreise und ein Tag für die Abreise bei der Förderung berücksichtigt werden. 
  • die inhaltliche Absprache erfolgt direkt zwischen der/dem Geförderten und der gastgebenden Hochschule.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ablauf

Ablauf von Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms

  1. Formlose Beantragung der Kurzzeitdozentur (z.B. per E-Mail unter Angabe von Ziel, Zeitraum und geplantem Stundenumfang ) durch den Dozenten beim International Relations Office. Wenden Sie sich bitte an Corinne Motard-Schäfer, mail: c.motard-schaefer@ostfalia.de)

  2. Der/die Dienstreisende erhält die erforderlichen Unterlagen zur Abwicklung der Dozentenmobilität (Grant Agreement, Mobility Agreement und Aufenthaltsbestätigung) im Intranet.

  3. Die ausgefüllten Unterlagen werden zusammen mit dem Dienstreiseantrag beim International Relations Office eingereicht.

  4. Das International Relations Office trägt die Kostenstelle ein und leitet dann den Dienstreiseantrag an das Dezernat 1 weiter.

  5. Nach der Durchführung der Kurzzeitdozentur ist die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung beim International Relations Office einzureichen und baldmöglichst mit dem Dezernat 1 der Hochschule abzurechnen. Letztmöglicher Abrechnungstermin ist der 31.05. des laufenden Programmjahres.

  6. Nach Prüfung und Feststellung der Reisekosten wird die Abrechnung an das International Relations Office weitergeleitet.

  7. Die Anweisung des Geldes erfolgt erst, wenn dem International Relations Office die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung vorliegt.

  8. Zur generellen Abwicklung von Dienstreisen verweisen wir auf die entsprechenden Hinweise des Dezernats 1 der Hochschule, die sich im Intranet befinden.

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