Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen und können. Dabei soll die Verbindung zwischen den Fakultäten an Heimat- und Gasthochschule gefestigt werden und die Entwicklung künftiger Kooperationsprojekte sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden angestrebt werden.
Beispiele einer Dozentenmobilität im Rahmen von Erasmus+ finden Sie hier.
Die Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms der EU werden in der Regel nach folgenden Grundsätzen gefördert:
Der Zuschuss liegt für den Aufenthalt zwischen 140 Euro und 180 Euro pro Tag (länderabhängig)
– siehe Tabelle:
Zielland | Stückkosten |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (nur an Hochschulen mit IIA für Lehraufenthalte oder z.B. Shadowings) | 180 EUR |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR |
Personalmobilität zwischen Programm- und Partnerländern der Regionen 1 – 12 | |
Tagessatz in Euro | 180 EUR |
Für die Fahrtkosten werden Stückkosten/Pauschalen zwischen 23 Euro und 1500 Euro, gestaffelt nach Entfernungskategorie gezahlt.
Distanz - einfache Entfernung Luftlinie (km) | Stückkosten Fahrt | Green Travel |
10 - 99 | 23 EUR (vormals 20) | |
100 - 499 | 180 EUR | 210 EUR |
500 - 1.999 | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 - 2.999 | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 - 3.999 | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 - 7.999 | 820 EUR | |
8.000 und mehr | 1500 EUR |
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ablauf von Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms
Formlose Beantragung der Kurzzeitdozentur (z.B. per E-Mail unter Angabe von Ziel, Zeitraum und geplantem Stundenumfang ) durch den Dozenten beim International Relations Office. Wenden Sie sich bitte an Corinne Motard-Schäfer, mail: c.motard-schaefer@ostfalia.de)
Die ausgefüllten Unterlagen werden zusammen mit dem Dienstreiseantrag beim International Relations Office eingereicht.
Das International Relations Office trägt die Kostenstelle ein und leitet dann den Dienstreiseantrag an das Dezernat 1 weiter.
Nach der Durchführung der Kurzzeitdozentur ist die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung beim International Relations Office einzureichen und baldmöglichst mit dem Dezernat 1 der Hochschule abzurechnen. Letztmöglicher Abrechnungstermin ist der 31.05. des laufenden Programmjahres.
Nach Prüfung und Feststellung der Reisekosten wird die Abrechnung an das International Relations Office weitergeleitet.
Die Anweisung des Geldes erfolgt erst, wenn dem International Relations Office die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung vorliegt.
Zur generellen Abwicklung von Dienstreisen verweisen wir auf die entsprechenden Hinweise des Dezernats 1 der Hochschule, die sich im Intranet befinden.