Bildungsurlaub

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) einen Anspruch auf Bildungsurlaub zur Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung. Dafür stehen jeder/jedem Beschäftigten nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu.

Anträge und Fragen zum Thema Bildungsurlaub richten Sie bitte an Frau Ulrike Tetenberg vom Dezernat 2: Tel. 05331 - 939 12070 (Mo-Fr, 9:00 bis 12:00 Uhr). 

Angebote zum Bildungsurlaub z.B. über:

Bildungszentrum Wolfenbüttel

Bildungszentrum Wolfsburger Volkshochschule GmbH

Kreisvolkshochschule Uelzen

Bildungszentrum des Landkreises Gifhorn

Volkshochschule Salzgitter

Volkshochschule Braunschweig GmbH

Volkshochschule Landkreis Goslar