Bildungsurlaub
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben nach dem niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) einen Anspruch auf Bildungsurlaub zur Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung. Dafür stehen jeder/jedem Beschäftigten nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich fünf Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres zu.
Anträge und Fragen zum Thema Bildungsurlaub richten Sie bitte an Frau Ulrike Tetenberg vom Dezernat 2: Tel. 05331 - 939 12070 (Mo-Fr, 9:00 bis 12:00 Uhr).
Angebote zum Bildungsurlaub z.B. über:
Bildungszentrum Wolfsburger Volkshochschule GmbH
Bildungszentrum des Landkreises Gifhorn