Institut für Recht, Personalmanagement und Personalpsychologie (RPP)
Das interdisziplinär zusammengesetzte Institut für Recht, Personalmanagement und Personalpsychologie (RPP) vereint fachlich die drei bedeutendsten Anforderungen an die Personalarbeit in einer Einrichtung.
Neben der anwendungsorientierten Forschung in den jeweiligen Schwerpunkten ist das Institut maßgeblich durch seine hohe Praxisorientierung sowohl in Studium und Lehre als auch durch die Vita der einzelnen Institutskolleginnen und -kollegen gekennzeichnet.