mit seinen beiden Vertiefungsschwerpunkten „Kriminologie & Kriminalprävention“ bzw. „ Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation“ dient sowohl dem Erwerb wissenschaftlicher Qualifikationen in den beiden genannten Schwerpunkten als auch der Übernahme von Führungs- und Leitungsaufgaben in den entsprechenden Praxisfeldern. Er baut auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss auf.
Es handelt sich um ein Vollzeitstudium in Präsenz mit 4 Semestern Regelstudienzeit sowie 120 Leistungspunkten, das sich am Qualifikationsrahmen des Fachbereichstages Soziale Arbeit (QR SArb; Erstbeschlussfassung 2006) orientiert. Die Workload beträgt pro Semester 30 Leistungspunkte. Voraussetzung für die Studienaufnahme ist ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (BA oder Diplom) oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Ableistung des für die staatliche Anerkennung notwendigen Berufsanerkennungsjahres wird empfohlen, ist jedoch keine bindende Zugangsvoraussetzung.
Der Studiengang bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich in einem von zwei Schwerpunkten, die bei Studienbeginn verbindlich gewählt werden müssen, wissenschaftlich weiterzubilden. Beide Schwerpunkte sind verbindlich mit den Grundlagenmodulen „Prävention in Theorie und Praxis (Management und Forschung)“ verbunden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Abschluss dieses Masterstudiums nicht zu einer staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in führt. Die staatliche Anerkennung ist in Niedersachsen über den BA-Studiengang Soziale Arbeit sowie die Absolvierung des Anerkennungsjahres zu erlangen.
Im ersten Studienjahr werden vorwiegend vertiefende Kenntnisse und Kompetenzen zu den jeweils relevanten Grundlagendisziplinen auf den Gebieten der Kriminologie, der Kriminalprävention, der gesundheitlichen Prävention und Rehabilitation, des Managements und der Organisation sowie der empirischen Sozialforschung vermittelt. Im weiteren Studienverlauf werden diese Grundlagen u. a. durch eine umfangreiche Praxisforschungsarbeit vertieft und angewandt, die bereits die Weichen für die Masterarbeit stellen kann. Der Studiengang ist inhaltlich und methodisch darauf angelegt, nicht nur Fachkompetenzen, sondern auch Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen zu vermitteln. Dabei sind diese nicht nur punktuell, sondern in den gesamten Studienverlauf integriert. Dies ermöglicht es den Studierenden, die übergreifenden Zusammenhänge bereits frühzeitig und regelmäßig herauszuarbeiten und für sich umzusetzen. Beispielsweise werden die Studierenden zu Beginn des Studiums mit wissenschaftlichen Methoden vertraut gemacht, so dass sie diese im Rahmen ihres Praxisforschungsprojektes unmittelbar einsetzen können. Das Studium wird mit der Masterarbeit sowie der dazugehörigen Disputation abgeschlossen. Die Masterstudiengang hat eine eigene Prüfungsordnung und einen eigenen Prüfungsausschuss.
Tabelle 1: Aufteilung der Leistungspunkte und der Modulstruktur
|
1. Semester |
2. Semester |
3. Semester |
4. Semester |
Summe |
Grundlagen |
15 |
15 |
12 |
9 |
51 |
Schwerpunkt 1 |
15 |
9 |
12 |
3 |
39 |
Schwerpunkt 2 |
15 |
9 |
12 |
3 |
|
Forschungsprojekt (Bestandteil des jeweiligen Schwerpunktes)
|
- |
6 |
6 |
- |
12 |
MA-Modul |
- |
- |
- |
18 |
18 |
Summe S1/ S2 + Basis |
30 |
30 |
30 |
30 |
120 |
Zur Berechnung der zeitlichen Belastung wird 1 Credit mit 30 Stunden gleichgesetzt. Der Gesamtstundenumfang des Masters liegt damit bei 120 Credits = 3.600 Stunden. Zur Berechnung des Zeitaufwandes für Lehrveranstaltungen werden im Durchschnitt 1,5 Credits als 1 Semesterwochenstunde (SWS) gerechnet. Damit sind 3,0 Credits im Durchschnitt 2 SWS (= 1 Lehrveranstaltung) inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Hieraus ergeben sich folgende Zeitstunden: Eine LV mit 2 SWS entspricht im Durchschnitt 28 Präsenzstunden und 62 Stunden der Vor- und Nachbereitung.
Die Lehre und die Lehranforderungen orientieren sich gemäß des Bologna-Prozesses an den „Dublin Descriptors“; dabei handelt es sich um eine fächerübergreifende Beschreibung des Bachelor- und Masterniveaus sowie der Anforderungen, die an Promotionsstudierende zu richten sind, die das Leistungsprofil von Studierenden mit einem jeweiligen Abschluss festlegen. Diese Festlegung wurde auf europäischer Ebene von der Arbeitsgruppe Joint Quality Initiative (www.jointquality.org) entwickelt.
Der Grundlagenbereich „Prävention in Theorie und Praxis (Management und Forschung)“ umfasst 5 Module, in denen die relevanten Kenntnisse für die Bereiche Management, Organisation sowie empirische Sozialforschung zusammengefasst sind. In beiden Schwerpunkten werden in 5 Pflichtmodulen theoretische und fachpraktische Aspekte des jeweiligen Themengebietes gelehrt. Beide Schwerpunkte umfassen zudem das bereits erwähnte Modul für ein Praxis- bzw. Forschungsprojekt (Modul 4) sowie ein Prüfungsmodul Modul 7 (Masterarbeit).
Es ist in beiden Schwerpunkten wünschenswert, dass die Studierenden für ihr Praxisforschungsprojekt einen Träger Sozialer Arbeit oder ein (Forschungs-)Institut oder sonstige einschlägige Akteure (z.B. Ministerien, Jugendämter) als Projektpartner gewinnen. Auf diese Weise soll eine möglichst hohe Praxis- bzw. Forschungsrelevanz erreicht werden. Zudem bietet sich hierdurch die Gelegenheit, Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Die Fragestellung sollte so gewählt werden, dass die Masterarbeit daran anknüpfen bzw. darauf aufbauen kann.
Das Praxisforschungsprojekt im 2. und 3. Semester kann gerne auch (teilweise) im Rahmen eines Auslandssemesters durchgeführt werden. Die individuelle Betreuung der Forschungsarbeit ist über verschiedene Online-Formate gewährleistet. Zur Vorbereitung des Auslandssemesters bieten wir verschiedene Sprachkurse an, auf die die Studierenden zurückgreifen können (https://www.ostfalia.de/cms/de/sprachen).
Tabelle 2: Struktur Grundlagenmodule – Prävention in Theorie und Praxis (Management und Forschung)
Modul |
Veranstaltung |
Sem. |
SWS |
Credits |
Prüfungsform |
BM1 |
Grundlagen von Prävention |
1 |
8 |
9 |
Hausarbeit |
BM2 |
Planung und Steuerung von präventiven Maßnahmen |
2 – 3 |
8 |
11 |
Mündliche Prüfung |
BM3 |
Wissenschaftsorient. Handeln |
3 |
10 |
10 |
Präsentation |
BM4 |
Forschung im Präventionskontext |
1 – 2 |
8 |
12 |
Klausur |
BM5 |
Wahlpflichtmodul |
4 |
6 |
9 |
Mündliche Prüfung/ Präsentation |
BM5a |
Prävention im Sozialen Raum |
||||
BM5b |
Organisation und Führung |
Das Studienangebot ist als Vollzeitstudium angelegt. Hierfür wird ein wöchentliches – an die Semesterzeiten des grundständigen Bachelor-Studienganges „Soziale Arbeit“ angepasstes – Seminarangebot vorgehalten. Blockveranstaltungen werden ebenfalls ermöglicht, wenn diese aus inhaltlichen bzw. didaktischen Gründen geboten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es in einigen Lehrveranstaltungen eine Präsenzpflicht gibt. Entsprechende Hinweise sind in § 10 der Prüfungsordnung und in der Anlage 1b zur Prüfungsordnung zu finden.
Tabelle 3: Struktur S1-Module – Kriminologie & Kriminalprävention
Modul |
Veranstaltung |
Sem. |
SWS |
Credits |
Prüfungsform |
M1 |
Kriminologie A |
1 – 2 |
4 |
6 |
Präsentation |
M2 |
Kriminalprävention |
1 – 2 |
10 |
12 |
Hausarbeit |
M3 |
Rechtl. Grundlagen der Kriminalprävention |
1 – 2 |
6 |
6 |
Klausur |
M4 |
Forschungsprojekt |
2 – 3 |
4 |
12 |
Forschungsbericht |
M5 |
Kriminologie B |
3 |
6 |
9 |
Präsentation |
M6 |
Kriminalpolitik |
3 – 4 |
4 |
6 |
Mündl. Prüfung/ Präs. |
M7 |
Mastermodul |
4 |
|
18 |
Masterprüfung |
Tabelle 4: Struktur S2-Module – Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation
Modul |
Veranstaltung |
Sem. |
SWS |
Credits |
Prüfungsform |
M1 |
Grundlagen der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation |
1 |
6 |
9 |
Klausur |
M2 |
Modelle und Theorien von Krankheit und Gesundheit |
1 – 2 |
4 |
6 |
Hausarbeit |
M3 |
Rechtsgrundl. d. Präv. und Rehab. |
1 – 2 |
4 |
6 |
Klausur |
M4 |
Forschungsprojekt |
2 – 3 |
4 |
12 |
Forschungsbericht |
M5 |
Angewandte Gesundheitsförderung und Prävention |
2 – 3 |
6 |
9 |
Mündl. Prüfung/ Präs. |
M6 |
Strukturen und Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation |
3 – 4 |
6 |
9 |
Präs./ Hausarbeit |
M7 |
Mastermodul |
4 |
|
18 |
Masterprüfung |