Zulassungsvoraussetzungen für einen
konsekutiven Masterstudiengang
Gemäß §2 (2) der zurzeit gültigen Zulassungsordnung des Masterstudienganges muss zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem A2-Niveau erfolgen. Spätestens zum Beginn des 4. Mastersemesters muss ein entsprechender Deutschnachweis auf dem Niveau B1 nachgereicht werden.
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Björn Srock
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