Teilnahme an Deutschkursen für Geflüchtete

 

Geflüchtete Personen können, nach Rücksprache mit der Dozentin oder dem Dozenten, an den DaF-Vorkursen des Wintersemesters teilnehmen. Sie werden dann als Gasthörer*innen eingeschrieben. Die Kurse finden zwei Wochen vor Beginn des Wintersemesters statt und werden im Regelfall am Vormittag fünfstündig angeboten.

Ebenso ist nach Rücksprache mit den jeweiligen Dozentinnen oder Dozenten eine Teilnahme an den semesterbegleitenden Kursen für Deutsch als Fremdsprache möglich, in denen die Teilnehmer*innen zusammen mit internationalen Studierenden Deutsch lernen können. Zu den Deutsch-Kursen im Semester.

Parallel dazu können sie auch als Gasthörer an einigen Fachvorlesungen teilnehmen.

Diese Kurse werden im Regelfall vierstündig für die internationalen Studierenden (Incomer) angeboten, die ein oder zwei Semester an der Ostfalia HaW studieren. Weil diese Kurse in der Regel nur vierstündig angeboten werden, kann für die Teilnahme an den semesterbegleitenden Kursen kein Visum erteilt werden.

Das Kursangebot richtet sich daran aus, über welches Sprachniveau die Incomer verfügen, so dass es möglich ist, dass nicht alle Niveaustufen von A1 bis C1 angeboten werden können.

Die Teilnahme an den DSH-Kursen, die bei erfolgreichem Bestehen (mit dem Niveau DSH-2) ein Studium an der Ostfalia HaW ermöglichen, ist auf folgenden Internetseiten geregelt. Zu den DSH-Kursen und -Prüfungen.

Wenn Gasthörer*innen nachweisen, dass sie Leistungen nach § 9 Abs. 1, dem SGB XII oder nach dem SGB II beziehen, kann auf die Gasthörergebühr verzichtet werden. Nähere Informationen zu den Gebühren finden sie unter Gasthörerschaft.

 

Kontakt: a.goldkamp@ostfalia.de

 

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