Leitfaden für Unternehmen
Schritt 1: „Letter of Intent“
Teilen Sie uns in einem „Letter of Intent“ (Muster) Ihr Interesse mit, einen Ausbildungsplatz im
Rahmen des Studiums im Praxisverbund anzubieten. Wir nehmen Sie dann in unserer Liste der
Kooperationspartner (s.o.) auf.
Schritt 2: Suche nach Auszubildenden bzw. Studierenden
Wir werben für unsere Studiengänge und weisen dabei auch auf unsere Kooperationspartner hin. Von
den Kooperationspartnern für das Studium Bauingenieurwesen im Praxisverbund in Suderburg
angemeldete Auszubildende erhalten von der Ostfalia eine Studienplatzzusage, wenn Sie die formalen
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und wenn der Ostfalia der "Letter of Intent" des Unternehmens
vorliegt. Wir ermöglichen Ihnen damit für Ihr Unternehmen verbindlich Studienplätze für das Studium
Bauingenieurwesen im Praxisverbund anzubieten. Sie werben und suchen in Ihrer Region die
Auszubildenden bzw. Studierenden, die am besten zu Ihrem Unternehmen passen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Stellenausschreibungen den folgenden Link:
https://www.ostfalia.de/cms/de/studienberatung/studienangebot/bauingenieurwesen-im-praxisverbund/
Schritt 3: Ausbildungsvertrag und Zusatzvereinbarung
Sie müssen mit den Auszubildenden folgende Verträge abschließen:
- Ausbildungsvertrag (Muster)
- Zusatzvereinbarung (Muster)
Beides muss in 3facher Ausfertigung ausgestellt werden (jeweils für den Betrieb, die Hochschule
und die/den Studierende/n).
Schritt 4: Einreichen, Eintragen bzw. Anmelden
Sie müssen Ausbildungsvertrag und Zusatzvereinbarung (Schritt 3) bei folgenden Institutionen
einreichen oder eintragen bzw. die Auszubildenden anmelden:
- IHK / HWK
- SOKA-BAU
- BBS Ammerland
- Bau-ABC Rostrup
Kosten der Ausbildung
Die Studierenden erhalten während der 3-jährigen Ausbildung eine tarifliche
Ausbildungsvergütung. Nach Abschluss der gewerblichen Ausbildung d. h. ab dem 7. Semester
vereinbaren Studierende und Unternehmen die Vergütung individuell.
Die Ausbildungsvergütung wird den Unternehmen, soweit berechtigt, von der SOKA-BAU für 3
Ausbildungsjahre wie folgt rückerstattet:
1. Ausbildungsjahr: 10 Monate
2. Ausbildungsjahr: 6 Monate
3. Ausbildungsjahr: 1 Monat
Die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung inklusive Unterkunft und Verpflegung werden, soweit
berechtigt, durch das Bau-ABC Rostrup mit der SOKA-BAU abgerechnet.