Erfindungsmeldungen und Patente
Haben Sie während Ihrer Forschungstätigkeit eine neue Idee für die Lösung eines Problems entwickelt, so sollten Sie prüfen lassen, ob es sich um eine Erfindung handelt.
Alle Mitglieder der Ostfalia sind verpflichtet, Erfindungen (auch
solche aus Drittmittelprojekten), die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bzw. Dienstaufgabe an der
Hochschule entstehen, anzuzeigen (Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG). Die Hochschule entscheidet
dann über das weitere Vorgehen.
Ist eine Erfindung neu und hebt sie sich ausreichend vom Stand der Technik ab, ist eine
Patentanmeldung zu prüfen.
Die Patentverwertungsagentur MBM ScienceBridge GmbH steht Ihnen in allen Belangen rund um Erfindungen und Patente zur Verfügung und berät Sie gern und kostenfrei. Sie können auf folgende Dienstleistungen zurückgreifen:
- Vertrauliche Beratung für alle Beschäftigten zu Erfindungen und Schutzrechten
- Durchführung von Patentrecherchen für Hochschulangehörige und Institute
- Koordinierung der Patentanmeldung mit externen Patentanwälten und -anwältinnen
- Kommerzielle Verwertung von Erfindungen, Software, Marken, Designs usw.