Antrags- und Auftragsforschung
Die Forschenden der Ostfalia werben kontinuierlich Drittmittel für die Finanzierung von Forschung sowohl in Programmen der Antrags- als auch im Bereich der Auftragsforschung ein. Die Drittmittelrichtlinie regelt dabei das Verfahren zur Einwerbung und Verwaltung.
Antragsforschung umfasst Projekte, die von öffentlichen Projektträgern wie Ministerien oder Stiftungen finanziell gefördert werden. Rahmenbedingungen werden vom Förderträger explizit vorgegeben und können stark variieren.
Wesentliche Kennzeichen: Wissenschaftlicher Wettbewerb (wie durch Calls, Projektausschreibungen, Förderprogramme)
Unter Auftragsforschung sind Projekte zu verstehen, die durch Dritte, wie z.B. Unternehmen oder Organisationen direkt beauftragt werden. Die Leistungen der Hochschule werden zu marktüblichen Kosten angeboten und die Vollkosten dem Drittmittelgeber in Rechnung gestellt.
Wesentliches Kennzeichen: Beauftragung durch Dritte